Baumfällung
Baumfällung
Stadtverwaltung Cottbus

In der Branitzer Siedlung sind zwei Baumfällungen erforderlich:

In der Forster Straße, in Höhe des Grundstücks An den Weinbergen 15 A, muss ein Spitzahorn gefällt werden. In den vergangenen Jahren mussten abgestorbene Kronenteile des Baums mehrmals entnommen werden. Da zum wiederholten Mal Teile der Baumkrone abgestorben sind und er zudem von einem Pilz befallen ist, gilt der Spitzahorn nicht als erhaltungswürdig.

In Höhe des Grundstücks Lovis-Corinth-Straße 13 wird eine abgestorbene Eberesche entfernt.

Um die Verkehrssicherheit gewährleisten zu können, werden die Maßnahmen bis Ende Februar ausgeführt.