Mary-Ann Basto

In Cottbus/Chóśebuz muss niemand die Nacht auf der Straße verbringen. Darauf weist die Stadtverwaltung aus aktuellem Anlass hin. Die Stadtverwaltung und die von ihr beauftragten Träger (Streetworker) sind nicht untätig oder überlassen Menschen ihrem Schicksal. Bekannte Schlaforte von obdachlosen Menschen werden regelmäßig durch Streetworker aufgesucht und den betroffenen Menschen Unterstützung, Schlafplätze sowie Decken oder Kleidung angeboten. Diese Angebote werden nicht in immer angenommen, wie vereinzelte Fälle aus dem Stadtgebiet zeigen. Menschen können jedoch nicht gegen ihren Willen und nur auf richterlichen Beschluss untergebracht werden. Einen solchen Gerichtsentscheid gibt es aktuell für Betroffene in Cottbus/Chóśebuz nicht. Insofern nehmen Betroffene ein „Recht auf Verwahrlosung“ in Anspruch, was für die Bürgerschaft schwer nachvollziehbar sein mag. In diesem Zusammenhang danken wir für Hinweise durch Bürgerinnen und Bürger auf obdachlose oder hilflose Personen.

Die Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz ruft wiederholt dazu auf, den Fachbereich Soziales oder die Polizei zu informieren, sofern offensichtlich obdach- und hilflose (z. B. draußen schlafende) Personen bemerkt werden.

Fachstelle zur Vermeidung und Behebung von Obdachlosigkeit
Fachbereich Soziales
Thiemstraße 37, 03050 Cottbus
Telefon Sekretariat: 0355/612-4801 zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung

Die Obdachlosenunterkunft am Ostrower Damm 2 in 03046 Cottbus hat täglich ab 17:00 Uhr abends bis 8:00 Uhr morgens, in den Wintermonaten bei Bedarf auch ab 14:00 Uhr geöffnet. Träger ist Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Cottbus-Spree-Neiße-West e. V., Telefon: 38 19 325.

Diese Übernachtestätte hat eine Kapazität von 10 Schlafplätzen (8 für männliche, 2 für weibliche Personen). Für den Fall, dass die Kapazitäten ausgeschöpft sind, gibt es Anlaufbescheinigungen für andere Unterkünfte.

Außerhalb der Öffnungszeiten kann durch den betreffenden Personenkreis das Angebot der Stadtmission in Anspruch genommen werden. Hier erhalten Betroffene entsprechende niedrigschwellige Unterstützungs- und Betreuungsleistungen.

Straßenkaffee/Stadtmission
Wilhelm-Külz-Straße 10 a, 03046 Cottbus, Träger: Diakonisches Werk Niederlausitz gGmbH,Telefon 3832498

Öffnungszeiten: wochentags ab 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr, an den Wochenenden und feiertags (November bis März) von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr.

Angebot: Wärmestube, kalte und warme Mahlzeiten, Kleiderkammer, Dusch- und Waschmöglichkeiten, Beratungs- und Unterstützungsangebote, Streetwork

Die Cottbuser Notunterkünfte sind ausschließlich für erwachsene Personen vorgesehen und sollen ausdrücklich nicht als Dauerlösung dienen. Die Versorgung mit adäquatem Wohnraum – auch unter Einbindung anderer Hilfemöglichkeiten – steht immer im Vordergrund. Dem Eintritt der Obdachlosigkeit bei Kindern und Jugendlichen wird in enger Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Jugend (Jugendamt) der Stadt Cottbus/Chóśebuz grundsätzlich vorgebeugt.

Bei Bedarf stehen weitere ordnungsbehördliche Unterbringungsmöglichkeiten dezentral im Stadtgebiet bereit. Zusätzliche Betreuungsangebote, z. B. ambulant betreutes Wohnen, stehen dem Personenkreis über Hilfen nach § 67 SGB XII bei verschiedenen Trägern in Cottbus/Chóśebuz als Angebot zur Verfügung.