Stadt Cottbus/Chóśebuz

Die Zahl der labordiagnostisch bestätigten Covid-19-Infektionen in Cottbus/Chóśebuz ist seit Beginn der Pandemie auf kumuliert 10.545 gestiegen. Das sind 36 Neuinfektionen mehr als am Vortag. Bereits eingerechnet sind hier Korrekturen der Zahlen per 02.12.2021 (-1 Infektionen) sowie per 03.12.2021 (-2 Infektionen) und per 04.12.2021 (-1 Infektion).

Die 7-Tage-Inzidenz – also die Zahl der Neuinfektionen binnen sieben Tagen auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner – liegt aktuell bei 1225.

233 Personen, die vorerkrankt und positiv getestet worden waren, sind seit Beginn der Pandemie im Zusammenhang mit dem Virus verstorben (+5).

Derzeit werden im Carl-Thiem-Klinikum 62 Patienten, die an Covid-19 erkrankt sind, stationär behandelt, davon 18 auf der Intensivstation. Das Durchschnitts-Alter der ITS-Patienten beträgt 57,7 Jahre.

Von diesen 62 Patienten sind 38 nicht geimpft, darunter 15 der 18 ITS-Patienten.

Im Sana-Herzzentrum werden 7 Patienten, die an Covid-19 erkrankt sind, stationär behandelt, davon 5 auf der Intensivstation.

Positiv getestet sind 459 Kinder/Jugendliche und 13 Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter aus 29 Schulen sowie 30 Kitas und 1 Hort.

Aktuell sind 4 Gruppen/Klassen aus 4 Kita-Einrichtungen in Quarantäne. In Quarantäne befinden sich 65 Cottbuser Kinder/Jugendliche aus insgesamt 5 Einrichtungen sowie 1 in Cottbus/Chóśebuz wohnende Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter.

(Alle Zahlenangaben mit Stand vom 07.12.2021, 13:00 Uhr)

Die Stadt Cottbus/Chóśebuz hat eine Allgemeinverfügung erlassen, in der geregelt ist, wer sich wann und wie lange selbst in Quarantäne begeben muss und wie dabei zu verfahren ist. (Allgemeinverfügung in der Stadt Cottbus/Chóśebuz über die Absonderung von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen vom 02.12.2021) Nachzulesen ist diese unter www.cottbus.de/corona.

Die Quarantäneanordnungen, die auch als Nachweis für den Arbeitgeber dienen, werden für die Personen, die entsprechend der Allgemeinverfügung handeln, vom Gesundheitsamt im Nachhinein ausgestellt und baldmöglichst zugestellt.