Stadt Cottbus/Chóśebuz

Die Zahl der labordiagnostisch bestätigten Covid-19-Infektionen in Cottbus/Chóśebuz ist seit Beginn der Pandemie auf kumuliert 10.047 gestiegen. Das sind 277 Neuinfektionen mehr als am Vortag. Mit eingerechnet sind dabei zwei Korrekturen vom 22.11.2021 und 01.12.2021. An beiden Tagen ist jeweils eine Neuinfektion weniger zu verzeichnen als bisher gemeldet.

Die 7-Tage-Inzidenz – also die Zahl der Neuinfektionen binnen sieben Tagen auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner – liegt aktuell bei 1257.

226 Personen, die vorerkrankt und positiv getestet worden waren, sind seit Beginn der Pandemie im Zusammenhang mit dem Virus verstorben (+ 1).

Derzeit werden im Carl-Thiem-Klinikum 55 Patienten, die an Covid-19 erkrankt sind, stationär behandelt, davon 13 auf der Intensivstation.Von den 55 Patienten sind 33 ungeimpft, davon 7 auf der ITS.

Das Durchschnitts-Alter der ITS-Patienten beträgt 62,1 Jahre.

Im CTK wird die Lage immer schwieriger. So mussten gestern 20 Patienten in Krankenhäuser der Region verlegt werden, darunter 6 intensivpflichtige.

Im Sana-Herzzentrum werden 7 Patienten, die an Covid-19 erkrankt sind, stationär behandelt, davon 5 auf der Intensivstation.

(Alle Zahlenangaben mit Stand vom 03.12.2021, 12:00 Uhr)

Im Gesundheitsamt der Stadtverwaltung helfen derzeit 25 Soldatinnen und Soldaten bei der Kontaktnachverfolgung. Ihnen sei an dieser Stelle herzlich gedankt.

Trotzdem ist es sehr schwer, bei der großen Zahl an Neuinfektionen die Kontakte zu ermitteln und Quarantäneanordnungen zeitnah auszusprechen. Aus diesem Grund hat die Stadt gestern eine Allgemeinverfügung erlassen, in der geregelt ist, wer sich wann und wie lange selbst in Quarantäne begeben muss und wie dabei zu verfahren ist. (Allgemeinverfügung in der Stadt Cottbus/Chóśebuz über die Absonderung von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen vom 02.12.2021 )

Nachzulesen ist diese unter www.cottbus.de/corona .

Die Quarantäneanordnungen, die auch als Nachweis für den Arbeitgeber dienen, werden für die Personen, die entsprechend der Allgemeinverfügung handeln, vom Gesundheitsamt im Nachhinein ausgestellt und baldmöglichst zugestellt.


Allgemeinverfügung

Quarantäneanordnung (barrierefrei) ‧ PDF ‧ 194.30 KByte ‧ 02.12.2021