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Die Bescheide für den Anspruch auf eine Notbetreuung in Kita, Schule oder Hort müssen durch die Eltern spätestens am Montag, 03.05.2021, in den Einrichtungen vorgelegt werden. Bis dahin reicht eine Kopie des beim Jugendamt der Stadt Cottbus/Chóśebuz eingereichten Antrages.

Damit ist für die Kinder die Notbetreuung sowie die Berufsausübung der Sorgeberechtigten gesichert, selbst wenn die Eltern noch keinen abschließenden Bescheid erhalten haben. Seit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes und der damit einhergehenden „Bundesnotbremse“ zum Ende der vergangenen Woche sind beim Jugendamt ca. 1300 neue Anträge auf Notbetreuung eingegangen. Mehr als die Hälfte davon ist auch Dank von Wochenendarbeit durch die Verwaltung bereits beschieden.

Durch die Regeln der „Bundesnotbremse“ müssen in Cottbus/Chóśebuz seit Montag die Kindertageseinrichtungen geschlossen bleiben. In den Schulen gibt es keinen Präsenzunterricht. Die Notbetreuung ist entsprechend eingerichtet.