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Die Stadtverwaltung Cottbus stellt auf ihrer Internetseite www.cottbus.de ab sofort Antragsunterlagen für die Notbetreuung für Kita-Kinder zur Verfügung. Hintergrund sind die neuen Regelungen zur Schließung von Kinderbetreuungseinrichtungen in der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg, die am 23.01.2021 in Kraft getreten ist.

Demnach sind Kindertagesstätten und Kindertagespflegeeinrichtungen zu schließen, sofern die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert 300 überschreitet. Die 7-Tage-Inzidenz beschreibt die Anzahl der Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner.

Gemessen am aktuellen Infektionsgeschehen in der Stadt Cottbus/Chóśebuz kann diese Situation kurzfristig eintreten. Daher ist es jetzt möglich, die Notbetreuung für ein Krippen- bzw. Kindergartenkind zu beantragen. Eltern, die bereits ein Kind in der Notbetreuung Hort haben, und nunmehr auch eine Notbetreuung für ein Kita-Kind anmelden, müssen keine neue Bescheinigung ihres Arbeitgebers vorlegen.

Der Präsenzunterricht an Grundschulen bleibt untersagt und die Horte sind geschlossen. Dafür gibt es nunmehr aktualisierte Unterlagen. Wer jedoch bereits einen rechtskräftigen positiven Bescheid über die Notbetreuung seines Kindes im Hort hat, braucht keine neuen Anträge auszufüllen.

Bei weiteren Fragen steht Eltern die Hotline Notbetreuung mit folgenden Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung: