Pressemitteilung von

  • Ministerium für Soziales,Gesundheit, Integrationund Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
  • Kassenärztliche VereinigungBrandenburg
  • DRK LandesverbandBrandenburg e.V.

Impfzentren in Potsdam und Cottbus eröffnet, Impfzentrum in Schönefeld startet am 11. Januar – Termine werden telefonisch unter 116 117 vergeben

Die ersten beiden Impfzentren im Land Brandenburg wurden wie geplant am heutigen Dienstag (05.01.2021) in Potsdam (Metropolis Halle) und Cottbus (Messe Cottbus ) eröffnet. Das dritte Impfzentrum startet am 11. Januar in Schönefeld (Flughafen Schönefeld - Terminal 5 / Terminalbereich M). Bis Ende Januar sollen landesweit insgesamt elf Impfzentren am Netz sein. Der Zutritt zu einem Impfzentrum ist nur nach einer Terminbestätigung möglich. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch über die kostenfreie Rufnummer 116117 (täglich von 8 bis 20 Uhr erreichbar). Zu jedem Impfzentrum gehören mehrere mobile Impfteams, die Bewohnerinnen und Bewohner sowie Beschäftigte in vollstationären Pflegeeinrichtungen impfen. Die Termine für die Impftage können die Pflegeeinrichtungen über ein zentrales Online-Terminbuchungssystem des DRK vereinbaren.

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher : „Mit dem Start der ersten beiden Impfzentren haben wir eine weitere wichtige Etappe im Kampf gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 erreicht. Da in der Anfangsphase nur begrenzte Impfstoffmengen zur Verfügung stehen, können noch nicht alle Menschen sofort geimpft werden. Um die Anzahl schwerer Krankheitsverläufe und Sterbefälle möglichst schnell zu reduzieren, sollen nach der Coronavirus-Impfverordnung zuerst Personen über 80 Jahre und Bewohnerinnen und Bewohner in Alten- und Pflegeheimen geimpft werden. Gleichzeitig erhält medizinisches Personal mit sehr hohem Ansteckungsrisiko und Personal in der Altenpflege ein Impfangebot. Alle anderen bitten wir noch um etwas Geduld.“

MUDr./ČS Peter Noack, Vorsitzender der KVBB: „Der Aufbau der Impfzentren ist eine gewaltige logistische Herausforderung, die wir unter Pandemiebedingungen in kürzester Zeit bewältigt haben. Die vielen engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der KVBB-Verwaltung, bei unserem Dienstleister Production Office, dem DRK und weiteren Hilfsorganisationen sowie den Ortsverbänden des THW kannten in den vergangenen Tagen weder Feierabend, Wochenende noch Feiertage. Der Betrieb der Impfzentren wird nun ermöglicht von vielen freiwilligen Vertragsärztinnen und -ärzte, die sich bereit erklärt haben, Impfdienste in den Zentren zu übernehmen. Die Brandenburger können sich seit Beginn der Pandemie auf die Ärzteschaft verlassen. Meine Kolleginnen und Kollegen waren nicht nur innerhalb der Regelversorgung für ihre Patienten da, sondern haben darüber hinaus zusätzliche Testungen in ihren Praxen sowie Aufgaben in Corona-Abklärungsstellen übernommen. 9 von 10 COVID-19 Erkrankten wurden ambulant behandelt. Allen Beteiligten, die sich so vehement gegen die Corona-Pandemie stemmen, verdienen größten Respekt und unseren besonderen Dank.“

Hubertus C. Diemer, Vorsitzender des Vorstandes des DRK-Landesverbandes Brandenburg : „Nach dem Impfstart mit unseren mobilen Impfteams am 27. Dezember ist die Eröffnung der Impfzentren in Potsdam und Cottbus ein weiterer zentraler Baustein für die Umsetzung der Nationalen Impfstrategie in Brandenburg. Zusammen mit den Brandenburger Hilfsorganisationen unterstützt das DRK die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg beim Betrieb der Impfzentren in Brandenburg. Außerdem starten auch unsere mobilen Impfteams aus den Impfzentren. Von dort wird der Impfstoff durch einen Rettungssanitäter der Hilfsorganisationen in die Pflegeeinrichtungen gebracht. Die enge Zusammenarbeit von Impfzentren und mobilen Impfteams ist daher entscheidend, um möglichst schnell überall in Brandenburg Bewohnerinnen und Bewohner sowie Mitarbeitende von Pflegeeinrichtungen impfen zu können.“

Fragen und Antworten

Wer kann jetzt geimpft werden?

Die Reihenfolge der Impfungen ist in einer Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums festgelegt (Coronavirus-Impfverordnung), die auf der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (RKI) aufbaut.

Eine Priorisierung ist notwendig, weil zunächst nicht ausreichend Impfstoff zu Verfügung steht, um alle Menschen zu impfen, die das wünschen.

Nach der Coronavirus-Impfverordnung werden zuerst die über 80-Jährigen sowie die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen geimpft. Auch das Personal dieser Häuser Beschäftigte im Gesundheitswesen, die einem besonders hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind, gehören zu der ersten Gruppe.

Diese Reihenfolge wird auch bei den zweiten Impfungen beibehalten.

Zur Gruppe der höchsten Priorität , die jetzt Anspruch auf eine Schutzimpfung haben (§2 Coronavirus-Impfverordnung), gehören:

  • Über 80-Jährige (Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben),
  • Personen, die in stationären Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
  • Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten (Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen),
  • Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit hohem Expositionsrisiko wie Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, SARS-CoV-2-Impfzentren und in Bereichen mit infektionsrelevanten Tätigkeiten,
  • Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, die regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem CoronavirusSARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin.

Wer wird in Impfzentren geimpft?

In den Impfzentren werden über 80-jährige sowie Beschäftigte von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie medizinischen Einrichtungen geimpft.

Wie bekomme ich einen Termin für eine Impfung in Impfzentren?

Die Terminvereinbarung erfolgt im Land Brandenburg telefonisch über die Rufnummer 116117.

Wenn Sie einen Impftermin vereinbaren wollen, geben Sie Ihr Bundesland oder die PLZ Ihres Wohnortes in Brandenburg an. Sie werden dann an das Callcenter für den Impfterminservice im Land Brandenburg weitergeleitet.

Hier haben Sie die Möglichkeit sich zu allgemeinen Fragen zum Impfen oder auch Fragen zum Datenschutz zu informieren oder sich direkt mit einem Mitarbeiter zur Buchung eines Termins verbinden zu lassen.

Der Mitarbeiter nimmt Ihre Daten, wie z.B. Name, Wohnort, E-Mail und Telefonnummer, auf und bespricht mit Ihnen, an welchen beiden Tagen Sie zur Impfung im nächsterreichbaren geöffneten Impfzentrum kommen können. Auch erhalten Sie weitere Informationen zum Aufklärungsmerkblatt und Anamnesebogen sowie zu den zum Impftermin unbedingt mitzubringenden Unterlagen.

Was muss ich zur Impfung im Impfzentrum mitbringen?

Bitte bringen Sie Ihre schriftliche Terminbestätigung, Ihren Impfpass sowie das Aufklärungsblatt und die Impfeinwilligung, beide unterschrieben, mit. Darüber hinaus ist Ihre Krankenversichertenkarte sehr hilfreich, um ihre persönlichen Daten schnell und einfach zu erfassen. Eine Abrechnung mit der Krankenkasse erfolgt nicht.

Wie ist ein Impfzentrum aufgebaut?

Jedes Impfzentrum besteht aus mehreren sogenannten „Impfstraßen“, die in vier aufeinanderfolgenden Bereiche gegliedert ist.

  1. Anmeldung/Aufnahme : Überprüfung der Identität, Daten-/Patientendokumentation
  2. Aufklärungsbereich : ärztliches Impfgespräch zur Aufklärung über Risiken und mögliche Nebenwirkungen
  3. Impfbereich : hier wird in Einzelkabinen die Impfung durchgeführt.
  4. Beobachtungsbereich : die geimpften Personen sollen sich hier unter Aufsicht von medizinischem Fachpersonal bis zum Verlassen des Impfzentrums aufhalten. Sanitätspersonal steht hier jederzeit bereit.

Um die gebotenen Abstände einzuhalten, bestehen zwischen den Bereichen großzügige Wartezonen mit Sanitäranlagen.

Wie läuft eine Impfung in einem Impfzentren ab?

Anmeldung/Aufnahme: Bereits vor dem Gebäude wird überprüft, ob ein Termin besteht (Terminbestätigung). Nur Personen, die impfberechtigt sind und einen Termin haben, können in das Gebäude. Personen, die auf eine Begleitung angewiesen sind, können selbstverständlich auch von einer Person begleitet werden.

Im Gebäude folgt der Empfang und die Registrierung. Bei der Anmeldung im Impfzentrum gleicht das Personal zuerst die Daten ab. Es folgt ein Wartebereich (Sitzmöglichkeiten mit Abstand vorhanden). Hier wartet man auf den nächsten freien Beratungsraum.

Aufklärung und Impfung: Sobald ein Beratungsraum frei ist, folgt das Beratungsgespräch mit einer Ärztin bzw. einem Arzt. Dabei muss unter anderem ein Aufklärungsbogen ausgefüllt werden. Am besten ist es, wenn man den Aufklärungsbogen bereits ausgefüllt und unterschrieben mitbringt. Der Arzt bespricht mit dem Impfwilligen die medizinische Vorgeschichte und informiert ausführlich über die Impfung. Für das persönliche Gespräch soll genug Zeit bleiben. Nach Unterzeichnung der Einverständniserklärung wird der Impfwillige geimpft.

Beobachtungsbereich : Danach verbringt die geimpfte Person zur medizinischen Überwachung noch rund eine halbe Stunde in einem Beobachtungsraum (30 Minuten). Das ist die sogenannte Überwachungsphase nach erfolgter Impfung. Im Anschluss kann die Heimfahrt angetreten werden.

Zur Vorbereitung können Sie sich bereits die Aufklärungsbögen des RKI und die Datenschutzinformationen herunterladen: https://brandenburg-impft.de/bb-impft/de/downloads/