Die Stadt Cottbus/Chóśebuz regelt in einer neuen Allgemeinverfügung weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens mit Covid19. Oberbürgermeister Holger Kelch hat die Verfügung am Freitag vorgestellt. Geregelt wird dort u.a., dass ab Montag, 14.12.2020, ab einer 7-TageInzidenz von 200 (neue Infektionen binnen 7 Tagen auf 100.000 Einwohner) alle Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 7 ausschließlich im Distanzunterricht beschult werden. Ausgenommen sind Förderschulen sowie Abschlussklassen. Geöffnet bleiben die Grundschulen und Kita.

Bereits ab Sonnabend, 12.12.2020, ist im gesamten Stadtgebiet der Konsum von alkoholhaltigen Getränken ganztägig untersagt. Damit schließen u.a. alle Glühweinstände. Auf Märkten sind ausschließlich Verkaufsstände für Lebensmittel zugelassen.

Oberbürgermeister Holger Kelch: „Die Systeme sind gerade mit dem Blick auf das Carl-Thiem-Klinikum und die Krankenhäuser im Süden Brandenburgs an der Grenze. Wir gehen einen harten und konsequenten Weg. Es bleibt neben den aktuellen Maßnahmen bei dem Appell an die Bürgerinnen und Bürger, sich an die Regeln zu halten, Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, Menschenansammlungen und unnötige Kontakte zu meiden. Unsere Regelungen sind eng abgestimmt mit den umliegenden Landkreisen und mit der Landesregierung.“

Oberbürgermeister Holger Kelch dankten allen Bürgerinnen und Bürgern einschließlich der Schulkinder, die sich bisher mit Vernunft, Einsicht und Akzeptanz an die Regeln gehalten haben.

Ab einer Inzidenz von 300 greifen zusätzlich zudem Ausgangsbeschränkungen zwischen 22:00 und 06:00 Uhr. Näheres ist in der Verfügung geregelt, die im Laufe des Freitagabend auf www.cottbus.de eingestellt und am 12.12.2020 in Kraft tritt. Die Verfügung gilt zunächst bis zum 08.01.2021.

Demnach wird für den 31.12.2020 und 01.01.2021 im Stadtgebiet die Verwendung von Pyrotechnik bzw. pyrotechnischer Erzeugnisse untersagt, soweit durch einen überwiegenden Anteil der anwesenden Personen der Mindestabstand nicht eingehalten werden wird oder aufgrund der räumlichen Verhältnisses oder der Anzahl der anwesenden Personen nicht eingehalten werden kann.

Die 7-Tage-Inzidenz lag am Freitag bei 291.

Cottbus/Chóśebuz hatte bereits Anfang November auf die steigenden Infektionszahlen reagiert und u.a. eine Maskenpflicht für alle Schülerinnen und Schüler in den Schulgebäuden und zeitweise auch auf Schulhöfen sowie in Horten angeordnet.


Mittschnitt des Pressegesprächs der Stadt zur Allgemeinverfügung für weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens mit Covid19