Gemäß § 6 Abs. 4 der Satzung der Stadt Cottbus/Chóśebuz über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss an die öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtungen und ihre Benutzung im Gebiet der Stadt Cottbus/Chóśebuz (Abwassersatzung) sind die Anschlussnehmer, die auf ihrem Grundstück eine Kleinkläranlage oder abflusslose Sammelgrube betreiben, verpflichtet, das gesamte anfallende Schmutzwasser in die Kleinkläranlage oder abflusslose Sammelgrube einzuleiten. Zudem sind sie in der Pflicht, das in die Sammelgruben eingeleitete Schmutzwasser und den nicht separierten Klärschlamm aus Kleinkläranlagen durch die Stadt oder die von ihr beauftragten Dritten dezentral entsorgen zu lassen.

In Cottbus/Chóśebuz (einschließlich Kiekebusch/Kibuś), werden im Jahr 2021 von 556 Grundstücken mit einer abflusslosen Sammelgrube und von 408 Grundstücken mit einer Kleinkläranlage die Abwässer etc. mobil entsorgt. Insgesamt sind das 964 Grundstücke, die nicht an das zentrale Abwassernetz angeschlossen sind.

Zudem gibt es insgesamt gibt es in der Stadt Cottbus/Chóśebuz 68 Gartenanlagen mit etwa 2900 Parzellen, die über einen Kleingartenverein einem Kleingartenverband angehören.

Ab dem 01.01.2021 erfolgen die Entnahme und der Transport des Schmutzwassers aus abflusslosen Sammelgruben sowie die Beseitigung von nicht separiertem Klärschlamm aus Kleinkläranlagen in den unter 1. und 2. genannten Gebieten der Stadt Cottbus/Chóśebuz ausschließlich durch nachfolgende Abfuhrunternehmen:

1. Stadtgebiet Cottbus/Chóśebuz (außer Ortsteil Kiekebusch/Kibuš):

a) Abfuhr von Schmutzwasser aus zentralen öffentlichen Sammelgruben sowie zur Schmutzwasserbeseitigung aus abflusslosen Sammelgruben in Wohn- und Gewerbegrundstücken, Einzelgärten und Gaststätten auf dem Gelände von Kleingartenanlagen und Erholungs- und Wochenendsiedlungen sowie von nicht separiertem Klärschlamm aus Kleinkläranlagen:

  • Firma Enrico Hanschke Containerdienst
  • Striesower Straße 7
  • 03055 Cottbus
  • Telefon: 0355 872490
  • Fax: 0355 862245
  • E-Mail: info@container-hanschke.de

Bestehende Daueraufträge bei der Firma Lidzba Reinigungsgesellschaft mbH enden zum 31.12.2020 und sind bei Bedarf über das neue Abfuhrunternehmen neu zu vereinbaren. Neuanmeldungen für das Jahr 2021 können ab dem 15.12.2020 vorgenommen werden.

Die Vereinbarung der Abfuhrtermine ist Montag bis Freitag (Ausnahme Feiertage) von 8 bis 18 Uhr möglich.

b) Abfuhr von Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben aus Kleingartenanlagen (Rollplan)

  • Entsorgungsservice Hanschke & Heinze,
  • Striesower Straße 7
  • 03055 Cottbus
  • Telefon: 0355 872490
  • Fax: 0355 862245
  • E-Mail: info@container-hanschke.de

2. Ortsteil Kiekebusch/Kibuš

Die Abfuhr erfolgt unverändert durch die

  • Lidzba Reinigungsgesellschaft mbH,
  • Am Seegraben 14,
  • 03051 Cottbus-Groß Gaglow
  • Telefon: 0355 58290;
  • Fax: 0355 582931
  • E-Mail: info-lidzba@remondis.de .

Die Organisation der dezentralen Entsorgung ist in § 14 der Abwassersatzung der Stadt Cottbus/Chóśebuz geregelt und die darin enthaltenen Fristen und Regelungen sind zu beachten, um unnötige Zuschläge zu vermeiden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Entsorgung des Schmutzwassers aus abflusslosen Sammelgruben mindestens einmal im Kalenderjahr vorzunehmen ist.

Der Entleerungsbedarf ist rechtzeitig nach den in § 14 Abs. 4 und Abs. 6 genannten Fristen telefonisch, per Fax oder E-Mail beim zuständigen Abfuhrunternehmen anzumelden.

Nach § 14 Absatz 4 der Abwassersatzung ist ein Abfuhrtermin spätestens 10 Werktage vor dem Entleerungsbedarf bei den unter 1. a) und 2. genannten Abfuhrunternehmen zu vereinbaren.

Für die Anmeldung ist durch den Anschlussnehmer die Abwasserkundennummer anzugeben und folgende Angaben sind mitzuteilen:

  • Name und Anschrift des Anschlussnehmers,
  • Adresse des zu entsorgenden Grundstücks,
  • Adresse bei abweichender Anschrift des Anschlussnehmers,
  • Telefon- bzw. Fax-Nr. für die Benachrichtigung zur Abfuhr,
  • Art der zu entsorgenden Anlage, die voraussichtliche Menge und weitere Hinweise.

(Die Abwasserkundennummer finden Sie auf den bisherigen Abrechnungen der Stadt Cottbus/Chóśbuz).

Für die Entsorgung von Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben in Kleingartenanlagen sind die Anmeldelisten durch den Vorstand spätestens zwei Wochen vor dem abgestimmten Rollplantermin an das Abfuhrunternehmen zu übergeben.