„Mosquito“ am Altmarkt
„Mosquito“ am Altmarkt
Elvira Fischer

Update vom 11.10.2020:

Besucher des Restaurants „Mosquito“ in Cottbus/Chóśebuz, die sich per E-Mail beim Gesundheitsamt in Cottbus gemeldet haben, bekommen per E-Mail eine entsprechende Nachricht zum weiteren Vorgehen. Der Versand der Informationen beginnt am heutigen Sonntag. Dabei sind mehrere hundert Fälle zu bearbeiten, so dass weiter Geduld von Nöten ist.

Bis dahin sollten alle die gängigen Regeln beherzigen: Abstand halten, Kontakte wenn möglich meiden, Hände gründlich waschen, Alltagsmasken tragen. In dem Restaurant gab es mehrere COVID -19-Infektionen unter Gästen und Beschäftigten.

Das Cottbuser Gesundheitsamt ruft Gäste des Restaurants „Mosquito“ am Altmarkt in Cottbus/Chóśebuz auf, sich bei ihrem Gesundheitsamt zu melden. Aufgefordert sind alle Gäste, die das Restaurant im Zeitraum vom 28.09.2020 – 08.10.2020 besucht haben. Zu kontaktieren ist hierbei das für den jeweiligen Wohnort zuständige Gesundheitsamt. Hintergrund für den Aufruf ist ein Ausbruchsgeschehen des Coronavirus SARS-CoV-2 in dem Restaurant.

Jedoch ist es der Gesundheitsbehörde aktuell nicht möglich, dass alle Gäste des Restaurants direkt kontaktiert werden können, da Differenzen bei der Erfassung der Kontaktdaten der Gäste festgestellt wurden. So haben die Stadtverwaltung Hinweise von Gästen erreicht, die sich in diesem Zeitraum im „Mosquito“ aufgehalten haben, sich aber weder ein eine Liste eintragen konnten noch sollten.

Die Geschäftsführung des „Mosquito“ hatte sich am Donnerstag nach eindringlichen Hinweisen des Gesundheitsamtes dafür entschieden, das Restaurant vorübergehend zu schließen. Die Überprüfung und Nachverfolgung von Kontakten dauert an. Betroffen sind nach derzeitigem Erkenntnisstand auch Gäste, die nicht in Cottbus/Chóśebuz wohnen. Cottbuserinnen und Cottbuser melden sich bitte per Kontaktformular oder per E-Mail unter: gesundheitsamt@cottbus.de .

Notwendig sind in jedem Fall folgende Angaben: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und Telefonnummer.

Das Gesundheitsamt ruft dann nach Prüfung des Sachverhalts jeweils zurück.