Der Regelbetrieb in den Kindertagesstätten der Stadt Cottbus/Chóśebuz wird ab dem 15.06.2020 wieder aufgenommen. Die Notbetreuung und der eingeschränkte Regelbetrieb enden. Damit entfallen alle in diesem Zusammenhang erteilten Bestätigungen der Stadt Cottbus/Chóśebuz. Die entsprechende Allgemeinverfügung der Stadt wird – auf Basis der neuen Regelungen durch das Land Brandenburg – aufgehoben.

Alle Rechtsansprüche gemäß Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg werden ab dem 15.06.2020 wieder erfüllt. Die Betreuung erfolgt im vereinbarten Umfang entsprechend der personellen und räumlichen Ressourcen der Kindertageseinrichtung.

Für die Hortbetreuung an den Grundschulstandorten in der Stadt Cottbus/Chóśebuz erfolgt die praktische Umsetzung folgendermaßen: Die Betreuung des Kindes kann am Morgen (Frühhort) und ab Mittag durch den zuständigen Hort abgesichert werden. Die Schule bietet neben dem Präsenzunterricht auch ein entsprechendes Präsenzangebot im Vormittagsbereich an. Entsprechende Abstimmungen dazu sind mit dem Staatlichen Schulamt erfolgt.


Rechtsgrundlage: Allgemeinverfügung vom 12.06.2020 in der Stadt Cottbus/Chóśebuz über die Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 25.05.2020