Im Zuge der Umstellung auf eine neue Finanzsoftware in der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz werden die folgenden Bescheide erst ab dem 15.02.2020 versendet:

  • Bescheide Hundesteuer (bis zum Erhalt der neuen Hundesteuermarken gelten die bisherigen),
  • Bescheide Zweitwohnungssteuer,
  • Bescheide Grundbesitzabgaben (Grundsteuer A/B, Müllentsorgung, Straßenreinigung).

Bei bestehenden Verträgen mit der Stadtverwaltung (z.B. Miet- oder Pachtverträge) und den dazu erteilten Einzugsermächtigungen werden die Abbuchungen ab dem 01.02.2020 erfolgen.