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Die Stadt Cottbus/Chóśebuz hat für das Jahr 2020 die Abwasserentgelte neu berechnet. Im Oktober wird der Entwurf den Stadtverordneten zur Entscheidung vorgelegt.

Unverändert bleibt das seit dem Jahr 2018 geltende Grundentgelt für die Entsorgung von Schmutzwasser. Für die zentrale und dezentrale Schmutzwasserentsorgung wurde im Jahr 2017 ein Einheitsentgelt eingeführt. Die Abrechnung erfolgt nach dem Trinkwassermaßstab. Die seit dem Jahr 2019 geltenden Entgelte für den Ersteinbau und den Wechsel von Unterzählern unterliegen im Jahr 2020 keinen Veränderungen.

Entgelterhöhungen oder -verringerungen ergeben sich entsprechend der neuen kostendeckenden Kalkulation bei den Abwasserbeseitigungsentgelten. So wurden unter anderem die Mengenentwicklung, die Entgelte der beauftragten Dritten sowie Über- und Unterdeckungen aus der Betriebsabrechnung 2018 in der Kalkulation 2020 berücksichtigt.

Das im Jahr 2017 eingeführte Einheitsentgelt für die zentrale Schmutzwasserentsorgung und dezentrale Entsorgung aus abflusslosen Sammelgruben bleibt auch im Jahr 2020 bestehen. Trotz einer geringfügigen Mengenerhöhung steigt das Abwasserbeseitigungsentgelt im kommenden Jahr von jetzt 3,29 Euro pro Kubikmeter auf 3,61 Euro pro Kubikmeter. Diese Erhöhung resultiert primär aus dem geringeren Überdeckungsausgleich.

Das Entgelt bei der mobilen Entsorgung von Schmutzwasser aus Kleingartenanlagen wird erhöht. Dies ist maßgeblich auf die anzurechnende Unterdeckung aus der Betriebsabrechnung 2018 zurückzuführen. In der Folge steigt das Entgelt von derzeit 20,02 Euro auf 23,25 Euro je abgefahrenen Kubikmeter.

Ähnlich ist dies bei der Entsorgung des nicht separierten Klärschlamms aus Kleinkläranlagen. Die anzurechnende Unterdeckung und die Erhöhung der Transportkosten bewirken eine Entgeltsteigerung von aktuell 11,21 Euro auf künftig 14,54 Euro je abgefahrenen Kubikmeter.

Bei der kanalgebundenen Sparte Niederschlagswasser ergibt sich für 2020 eine Entgeltverringerung von 1,10 Euro pro Quadratmeter auf 1,07 Euro pro Quadratmeter.