Seit 2011 erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit geringer finanzieller Ausstattung (Leistungsbezug nach den Sozialgesetzbüchern/SGB II und XII, Asylbewerberleistungen/AsylbLG, Wohngeld oder Kinderzuschlag) Zuschüsse für Bildung und Freizeitaktivitäten. Mit dem Starke-Familien-Gesetz wird dieser Personenkreis ab dem 01.08.2019 weiter entlastet.

  • Die bisherigen Eigenanteile für die Mittagsverpflegung (1,00 Euro pro Essenteilnahme) sowie für die Schülerbeförderung (5,00 Euro pro Monat) entfallen künftig.
  • Für Mitgliedsbeiträge, Unterricht in künstlerischen Fächern und die Teilnahme an zentral organisierten Freizeitaktivitäten stehen den Berechtigten statt bisher 10,00 Euro dann 15,00 Euro pro Monat zur Verfügung.
  • Der Auszahlungsbetrag für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf steigt von 100,00 Euro auf 150,00 Euro pro Schuljahr.
  • Die Inanspruchnahme der Lernförderung wird erleichtert: Ab August 2019 kommt es nicht mehr auf die Versetzungsgefährdung an. Vielmehr soll das Erreichen des Lernziels für das einzelne Fach gewährleistet werden.

Für Bezieher der Leistungen des Jobcenters (Leistungen nach dem SGB II) bzw. des Fachbereiches Soziales (Leistungen nach dem SGB XII) ist ab dem 01.08.2019 lediglich die Lernförderung wie bisher separat zu beantragen. Für alle anderen Bedarfe ist es ausreichend, die bearbeitende Stelle über die jeweiligen Anbieter der einzelnen Bildungs- und Teilhabeleistungen zu informieren (z.B. Name des Mittagessenversorgers, des Vereins etc.).

Für Kinder mit dem Bezug von Wohngeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen erfolgt die Antragsstellung unverändert mit dem Antragsformular, welches auf der Internetseite der Stadt Cottbus/Chóśbuz ( www.cottbus.de ) zu finden ist.

Sofern bereits eine Bewilligung von Bildungs- und Teilhabeleistungen über den 01.08.2019 hinaus vorliegt, sollten Anspruchsberechtigte bei ihrem zuständigen Sachbearbeiter/ihrer zuständigen Sachbearbeiterin vorsprechen.

Es erfolgt dann die Anpassung der Bewilligung sowie ggf. die Erstattung der gezahlten Eigenanteile ab dem 01.08.2019.

Die zuständigen Stellen für das Bildungs- und Teilhabepaket sind zu finden in der:

Thiemstraße 37 in 03050 Cottbus (für Leistungsempfänger nach dem SGB XII oder AsylbLG)

Karl-Marx-Straße 69 in 03044 Cottbus (für Leistungsempfänger nach dem SGB II oder Wohngeld bzw. Kinderzuschlag)

Sprechzeiten:

Dienstag: 13:00 – 17:00 Uhr

Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr.

sowie nach Vereinbarung.