Die Stadtverordneten haben 1990/1991, also frühzeitig die Weichen für die Einleitung der Sanierungsmaßnahme für ein 125 Hektar großes Gebiet der Innenstadt gestellt. So wurde 1992 nach Durchführung vorbereitender Untersuchungen das Sanierungsgebiet förmlich festgelegt. Die Anwendung der neuen, bundesdeutschen Rechtsvorschriften stellte die Kommunen, so auch Cottbus, vor große Herausforderungen. Es herrschte Aufbruchstimmung und auch die überwiegende Zahl der privaten Grundstückseigentümer beabsichtigte, ihre meist sanierungsbedürftigen Gebäude zu erneuern. Zahlreiche Vorhaben konnten durch einen Zuschuss mit Städtebauförderungsmitteln unterstützt werden.

Darüber, dass sich die Ergebnisse der Sanierungsmaßnahme sehen lassen können, die durch die vereinten Bemühungen aller Beteiligten erreicht werden konnten, wurde schon mehrfach berichtet. Die Erfolge können bei einem Spaziergang durch die Innenstadt in Augenschein genommen werden. So wurden auf früheren Brachflächen moderne Gebäude errichtet, Häuser wurden saniert und Straßen, Freiflächen und Parkanlagen zeigen sich erneuert. Die Innenstadt ist mit ihrer Ansiedlung vielfältiger Infrastruktur zu einem beliebten Lebens- und Wohnmittelpunkt geworden. Neben den privaten Investitionen flossen in die verschiedenen Sanierungsmaßnahmen öffentliche Mittel von Bund, Land und Kommune von insgesamt ca. 85 Millionen Euro. Damit konnte gegenüber dem ursprünglichen Zustand unmittelbar nach der Wende eine Aufwertung des gesamten Sanierungsgebietes erreicht werden, die ebenfalls eine Bodenwertsteigerung bewirkte.

Im Baugesetzbuch ist geregelt, dass nach Erreichen der Sanierungsziele die sanierungsbedingte Bodenwertsteigerung durch die Grundstückseigentümer als Ausgleichsbetrag zu entrichten ist. Hierüber hat die Verwaltung seit Beginn der Maßnahme informiert. Bereits frühzeitig im Verfahren, ab dem Jahr 2005, machten zahlreiche Eigentümer von der vorzeitigen, freiwilligen Ablösung dieses Betrages Gebrauch.

Im vergangenen Jahr wurde das förmliche Verfahren zur Bescheiderhebung nach erfolgter Teilaufhebung der Satzung begonnen. In einem Anhörungsschreiben erhielten die Eigentümer die Mitteilung über die voraussichtliche Höhe der durch einen externen Gutachter ermittelten Ausgleichsbeträge.

Es wurden über 600 Bescheide versandt. Dazu gingen etwa von einem Drittel der Eigentümer Widersprüche mit verschiedenen Begründungen ein. Die Stadtverwaltung veranlasste deshalb parallel die Prüfung der Rechtssicherheit der Sanierungssatzung durch eine externe Rechtsanwaltskanzlei.

Im Ergebnis wird die Heilung bestimmter Formfehler für erforderlich gehalten. Diese resultieren aus unzureichenden Erfahrungen in der Umbruchzeit kurz nach der Wende. Dies betrifft eine Vielzahl ostdeutscher Städte, u. a. auch Potsdam, Leipzig und Dresden. Ziel ist nunmehr die unverzügliche Umsetzung der rückwirkenden Heilung der Sanierungssatzung durch die Stadtverwaltung. Dazu soll Einbringung der entsprechenden Beschlussvorlage in die Stadtverordnetenversammlung im September 2019 erfolgen. Im Anschluss an diesen Verfahrensschritt ist die Heilung der Teilaufhebungssatzung vorgesehen.

Die festgestellten Formmängel berühren im Falle der - rückwirkend möglichen - Heilung nicht die Rechtmäßigkeit bereits ergangener Bescheide über Ausgleichsbeträge. Bereits erlassene Bescheide und getroffene Vereinbarungen behalten daher ihre Gültigkeit.

Die Stadtverwaltung wird jedoch bis zum noch für das laufende Jahr erwarteten Abschluss der Heilungen keine Mahn- und Vollstreckungsverfahren betreiben und auch keine weiteren Bescheide erlassen.