Offene Holzfeuer sind im gesamten Cottbuser Stadtgebiet generell nicht zulässig. Ausnahmen sind möglich, wenn es sich um Brauchtumsfeuer handelt. Kleine Feuer sind zudem gestattet, wenn dafür handelsübliche Feuerkörbe, Terrassenöfen oder Feuerschalen genutzt werden, die in ihrer Ausdehnung einen Meter nicht überschreiten. Dabei darf das Brennmaterial nicht höher als einen Meter aufgeschichtet werden. Als Verbrennungsmaterial kann luftgetrocknetes, naturbelassenes Holz oder kurze Äste verwendet werden.

Das Verbrennen von Abfällen jeglicher Art ist verboten. Für die Entsorgung von Gartenabfällen wie Baum-, Strauch- und Rasenschnitt sowie von Laub und sonstigen Holzabfällen (Sperrholz, Spanplatten) stehen die Wertstoffhöfe der Stadt Cottbus/Chóśebuz zur Verfügung. Auch das Grillen mit Holzkohle und Briketts ist weiterhin gestattet, wenn dadurch die Nachbarschaft nicht übermäßig mit Rauch belastet wird.

Zur Pflege des Brauchtums in der Stadt Cottbus/Chóśebuz können Traditionsfeuer, wie beispielsweise am Ostersamstag, genehmigt werden. Nach Antragstellung ist ein Osterfeuer je Ortsteil gestattet. Der Antrag ist formgebunden und ist im Fachbereich Ordnung und Sicherheit der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz erhältlich bzw. steht unter dem Verwaltungsvorgang "Genehmigung zum Abbrennen eines Traditionsfeuers" zur Verfügung. Private Osterfeuer werden nicht genehmigt. Weitere Auskünfte erteilt der genannte Fachbereich unter der Telefonnummer 0355 612-2312 bzw. -2349.

Bei offenen Feuern im Freien werden Luftschadstoffe freigesetzt, die die Gesundheit beeinträchtigen können. Generell ist sicherzustellen, dass eine Gefährdung von Menschen, Tieren und Sachwerten ausgeschlossen wird. Dazu ist die Einhaltung brandschutzrechtlicher Bestimmungen erforderlich. Zuwiderhandlungen können rechtliche Konsequenzen haben. Anzeigen nimmt die Stadtverwaltung Cottbus entgegen. Außerhalb der Geschäftszeiten ist die Polizei zu informieren. Für weitere Informationen zum Umfang mit offenen Feuern ist der Fachbereich Umwelt und Natur der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz unter der Telefonnummer 0355 612-2755 zu kontaktieren bzw. per E-Mail an Umweltamt@cottbus.de .

Zum Download:

1Antrag auf Genehmigung zum Abbrennen eines Traditionsfeuers ‧ MS Word ‧ 76.50 KByte ‧ 02.04.2019
2Antrag auf Genehmigung zum Abbrennen eines Traditionsfeuers ‧ PDF ‧ 100.23 KByte ‧ 16.12.2016