Im Oktober werden im Stadtgebiet von Cottbus/Chóśebuz Baumfällungen durchgeführt. Die Arbeiten sind notwendig, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Folgende Ortsteile sind betroffen:

Sandow

Am nordöstlichen Zugang zum Carl-Blechen-Park ist die Entnahme einer Linde erforderlich. Der Baum musste bereits im Frühsommer aufgrund akuter Bruchgefahr sehr stark eingekürzt werden.

Westlich des Grundstücks Am Doll 8 ist die Fällung einer Linde erforderlich. Ein Teil des Baumes ist bereits abgestorben. Der Stamm ist ebenfalls beschädigt.

Um Straßenschäden zu vermeiden, ist am Stadtring in Höhe der Peitzer Straße die Fällung einer Pappel notwendig. Sie ist am Standort wild gewachsen. Eine Pappelgruppe muss zudem im Böschungsbereich des Stadtrings in Höhe der Unterführung zur Muskauer Straße gefällt werden. Die Bäume sind zum Teil bereits abgestorben.

In der Vorparkstraße ist die Fällung einer Stieleiche erforderlich. Der Baum ist infolge einer umfangreichen Stockfäule nicht mehr ausreichend bruchsicher.

In der Damaschkeallee, gegenüber der Hausnummer 36, wird eine Fichte entnommen. Der Baum bedrängt zunehmend zwei benachbarte Linden.

In der Spitzwegstraße, in Höhe der Hausnummer 8, erfolgt die Fällung eines absterbenden Kirschbaumes.

Mitte

Im nördlichen Teil des Goetheparks ist aufgrund einer sehr umfangreichen Stockfäule die Fällung einer Linde erforderlich. Sie ist bruchgefährdet.

Sachsendorf

Im Bereich der Autobahnüberführung der Lipezker Straße ist die Entnahme einer Robinie erforderlich. Sie ist an der Stammgabelung stark geschädigt und bruchgefährdet.

Gallinchen

In der Gaglower Straße, in Höhe des Sportplatzes, ist eine Zitterpappel aufgrund einer Kernfäule nicht mehr bruchsicher und muss gefällt werden.

Kahren

In der Kahrener Hauptstraße, in Höhe der Einmündung Am Kornfeld, ist die Fällung einer zunehmend absterbenden und bruchgefährdeten Roteiche erforderlich.