Die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern in Cottbus/Chóśebuz mittels Pumpen ist ab dem heutigen Tag (14.09.2018) zwischen 6:00 und 21:00 Uhr untersagt. Dazu ist eine entsprechende Allgemeinverfügung der Unteren Wasserbehörde Cottbus veröffentlicht worden. Diese gilt bis auf Widerruf. Diese Untersagung erstreckt sich über das Stadtgebiet Cottbus/Chóśebuz.

Hintergrund ist die anhaltende Trockenheit. Die warme und weitgehend trockene Wetterlage seit Anfang April hat in den Fließgewässern zu sehr geringen Durchflüssen geführt. So lagen die Tagestemperaturen seit Anfang April fast stetig über dem Durchschnitt, wodurch der Sommer 2018 als der wärmste Sommer seit Beginn der Wetteraufzeichnung 1881 zu bezeichnen ist. Der in diesem Jahr bisher gefallene Niederschlag liegt deutlich unter dem Durchschnitt.

Infolgedessen führen die Gewässer deutlich weniger Wasser. Der Begriff des Niedrigwassers ist hierbei etwas irreführend, da die Wasserstände zumeist über Stauanlagen reguliert werden und somit visuell schwer zu erfassen sind. Mit dem Begriff Niedrigwasser sind dahingehend niedrige Abflussmengen in den Fließgewässern zu verstehen.

Ein wichtiger Messpegel, welcher den Abfluss der Spree aus dem Spreewald in Richtung Berlin misst, ist der Pegel in Leibsch. Mindestabflüsse bei Niedrigwasser liegen hier bei etwa 2 bis 3 m³/s. Mit der Einspeisung von Wasser in das Spreesystem aus den sächsischen Talsperren und der Talsperre Spremberg, der Einleitung von Wasser aus den LMBV-Speicherbecken Lohsa II und Bärwalde konnte zumindest der Pegel in der Spree hochgehalten werden. Nun sind jedoch die nutzbaren Speicher erschöpft. Eine Entspannung der gegenwärtigen Situation durch ergiebige Niederschläge ist bisher ausgeblieben und nach aktuellem Stand auch nicht zu erwarten.

Die andauernde Trockenheit hat bereits dazu geführt, dass die Anlieger der Fließgewässer daraus verstärkt Wasser entnehmen, um die Gärten zu bewässern. Neben der starken Verdunstung aus den Gewässern und aus den im Spreewald typischen Feuchtgebieten infolge der anhaltend hohen Temperaturen bei ausbleibenden Niederschlägen ist die Entnahme von Bewässerungswasser einer der Gründe für die Wasserknappheit in den Fließgewässern.

Die Verfügung wird in ähnlicher Form im Bereich der Spree in den Landkreisen Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße erlassen.