Zur Fußballweltmeisterschaft 2018 wird es auch bei späten Anstoßzeiten wieder möglich sein, die Spiele bei öffentlichen Fernsehübertragungen im Freien zu verfolgen. Der Bundesrat hat einer Verordnung zugestimmt, die während der Wettkämpfe Ausnahmen von den geltenden Lärmschutz-Regeln zulässt. Interessierte erhalten damit die Gelegenheit in größerer Gemeinschaft die WM-Spiele live zu verfolgen.

Die Genehmigungen für Public-Viewing-Veranstaltungen während der Fußball-WM 2018 werden auf Antrag über Einzelverfügungen geregelt. Das Landesimmissionsschutzgesetz Brandenburg lässt diese Verfahrensweise auch für Fernsehdarbietungen im Freien nach 22:00 Uhr zu. Für die Antragstellung steht für Veranstalter und Gastronomen unter www.cottbus.de/wm2018 ein für die Fußballweltmeisterschaft angefertigtes Anzeigeformular zum Herunterladen bereit. Alternativ kann es im Fachbereich Umwelt und Natur unter der Telefonnummer 0355/612-2748 angefordert werden. Die Antragstellung ist kostenfrei.

Im Hinblick auf den Beginn und die Dauer der Spiele kann es zu Störungen der Nachtruhe kommen. Bei einer Abwägung der unterschiedlichen Interessen ist das Bedürfnis weiter Bevölkerungskreise an der Durchführung der Public-Viewing-Veranstaltungen dem Ruhebedürfnis eines Teils der Bevölkerung gegenüber zu stellen. Diese Abwägung führt dazu, dass dem zeitlich begrenzten öffentlichen Interesse an der Durchführungen der Public-Viewing-Veranstaltungen Vorrang einzuräumen ist.

Um dem Schutzbedürfnis der Allgemeinheit oder der Nachbarschaft nachzukommen, sind Tongeräte und Lärmfanfaren, die zu einer erheblichen Verstärkung des Lärms führen können, verboten.

Der Bundesrat hat der Verordnung am 27.04.2018 zugestimmt. Die Verordnung tritt am Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft und wird bis zum 31. Juli 2018 gelten.