Nach 25-jähriger erfolgreicher Sanierungstätigkeit im innerstädtischen Sanierungsgebiet „Modellstadt Cottbus - Innenstadt" beschloss die Stadtverordnetenversammlung am 27.09.2017 aufgrund des erreichten Sanierungsstandes die Aufhebung der Sanierungssatzung für einen Bereich von ca. 113 Hektar des ursprünglich 125 Hektar großen Gebietes.

Die Sanierungssatzung behält ihre Rechtswirksamkeit für sechs Teilgebiete von insgesamt ca. 12 Hektar Größe. In diesen Bereichen sind zur Erreichung der Sanierungsziele noch Maßnahmen durchzuführen. Die Aufhebung der Sanierungssatzung ist für diese Bereiche Ende 2019 geplant.

Mit dem Abschluss der Sanierungsmaßnahme ist lt. Baugesetzbuch die Kommune zur Erhebung von Ausgleichsbeträgen verpflichtet. Circa 70 Prozent der Grundstückseigentümer haben in den vergangenen Jahren vom Angebot der Stadt Cottbus zur vorzeitigen, freiwilligen Ablösung der Ausgleichsbeträge durch Abschluss einer Vereinbarung Gebrauch gemacht. Auf diesem Wege konnten circa 10,5 Mio. Euro eingenommen und in die Sanierungsmaßnahme investiert werden.

Für diejenigen Grundstückseigentümer, die ein Grundstück im Bereich der aufgehobenen Sanierungssatzung besitzen und den Ausgleichsbetrag noch nicht abgelöst haben, wird dieser nunmehr fällig.

Die Stadtverwaltung informiert dazu über den folgenden Verfahrensablauf:

Durch einen unabhängigen Gutachter wurden die Ausgleichsbeträge für jedes betroffene Grundstück, bezogen auf die individuellen Verhältnisse, ermittelt. Diese Einzelgutachten liegen der Stadtverwaltung seit dem 20.04.2018 vor.

Innerhalb der nächsten zwei Wochen werden die betroffenen Grundstückseigentümer ein Schreiben der Stadtverwaltung erhalten, in welchem die rechtlichen Grundlagen zur Erhebung des Ausgleichsbetrages erläutert werden und über die Höhe des zu entrichtenden Ausgleichsbetrages informiert wird. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem Schreiben noch nicht um einen Bescheid handelt. Bei Fragen haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich innerhalb von vier Wochen mit der Stadtverwaltung, Fachbereich Stadtentwicklung, in Verbindung zu setzen. Erst nach Ablauf dieser Frist werden die Bescheide versandt.

Die eingenommenen Ausgleichbeträge sollen in den im Sanierungsgebiet verbliebenen Bereichen zur Umsetzung von Maßnahmen, wie z. B. zur Neugestaltung des Oberkirchplatzes oder des Postparkplatzes, eingesetzt werden.