In Teilen der Cottbuser Innenstadt gilt ab sofort wieder ein Alkoholverbot. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist durch die Stadtverwaltung in Kraft gesetzt worden.

„Wir beobachten die Situation in der Stadt sehr genau. Mit den ersten warmen Tagen zieht es die Leute nach draußen, in die Parks und auf die Plätze. Das belebt die Innenstadt. Es ist jedoch besser, jetzt wieder die rechtliche Grundlage für Kontrollen zu haben. Deshalb gilt das Alkoholverbot wieder", erklärt der für Ordnung und Sicherheit zuständige Dezernent Thomas Bergner.

Die Allgemeinverfügung ist am Dienstag in Kraft getreten und gilt befristet bis zum 31.10.2018. Das Alkoholverbot gilt wie im vergangenen Jahr auf dem Berliner Platz bis zu den Eingängen zu Hotel und Einkaufspassage sowie den Haltestellen für Stadtbus/Straßenbahn. Des Weiteren gilt es in der Stadtpromenade bis zum Platz am Stadtbrunnen, in den Parkanlagen entlang der Puschkinpromenade sowie auf dem Schillerplatz samt Parkanlagen.

Die gemeinsamen Streifen von Polizei und Ordnungsamt werden beibehalten. Die Kontrollen werden zudem auf angrenzende Bereiche ausgedehnt. Der Berliner Platz wird weiter durch die Polizei per Video überwacht.

Zum Download:

1Allgemeinverfügung der Stadt Cottbus (Alkoholverbot) ‧ PDF ‧ 183.91 KByte ‧ 16.04.2018
2Zone 1 ‧ PDF ‧ 1.53 MByte ‧ 16.04.2018
3Zone 2 ‧ PDF ‧ 323.05 KByte ‧ 16.04.2018