An der südlichen Seite des Priorgrabens, in Höhe des Wohnhauses Welzower Straße 31, ist die Fällung einer mehrstämmigen Traubenkirsche erforderlich. Der Baum ist aufgrund eines Risses und einer Kernfäule nicht mehr verkehrssicher.
An der nördlichen Seite des Priorgrabens, in Höhe des Wohnhauses Welzower Straße 35, sind zwei unmittelbar am Graben stehende Birken aufgrund der einseitigen Entwicklung des Wurzeltellers und des Bodenabtrags durch das Fließgewässer nicht mehr standsicher und werden gefällt.
Am Priorgraben im Bereich nördlich der Brücke zur Straße An der Ringstraße bis in Höhe Gaglower Straße ist die Fällung folgender sechs Bäume für den Erhalt der Verkehrssicherheit notwendig:
In Kiekebusch sind drei Bäume, zwei absterbende Apfelbäume und eine im Stammbereich sehr stark geschädigte Linde jeweils in der Madlower Straße nicht mehr verkehrssicher.
Die Fällungen werden kurzfristig ausgeführt.