Im Jahr 2018 finden erneut Verkehrszählungen zur Ermittlung des Anteils mobilitätseingeschränkter Fahrgäste statt.

Gezählt wird auf unterschiedlichen Linien sowie zu verschiedenen Tageszeiten im gesamten Bediengebiet (Straßenbahn-, Stadt- und Regionalbusverkehr) der Cottbusverkehr GmbH.

Es erfolgen vier Zählperioden, einmal zu jeder Jahreszeit.

Winterperiode: 19. Februar 2018 bis 11. März 2018

Frühjahrsperiode: 9. April 2018 bis 29. April 2018

Sommerperiode: 16. Juli 2018 bis 5. August 2018

Herbstperiode: 5. November 2018 bis 25. November 2018

Die erste Erhebungswelle läuft seit dem 19. Februar und dauert drei Wochen.

Die Erhebungen werden durch Zählkräfte eines unabhängigen, externen Dienstleisters durchgeführt. Dieser gibt nach einem vorgeschriebenen statistischen Verfahren die zu zählenden Linien, Fahrten mitsamt Anfangs- und Endpunkten sowie die Wochentage der Zählung vor. Die Cottbusverkehr GmbH hat darauf keinen Einfluss. Die Auswertung erfolgt anonym und lässt keine Rückschlüsse auf den jeweiligen Fahrgast zu

Alle erhebenden Personen sind durch einen personengebundenen Erheber- bzw. Kontrollausweis erkennbar. Die Cottbusverkehr GmbH bittet um eine rege Teilnahme und dankt allen Fahrgästen für die freundliche Unterstützung.

Durch die unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten und Ihrer Begleitpersonen entstehen den Verkehrsunternehmen Fahrgeldausfälle. Für eine Erstattung dieser Fahrgeldausfälle ist eine Erhebung gemäß den Richtlinien des § 148 Abs. 5 des Sozialgesetzbuches (SGB IX) notwendig.