Die ALBA Cottbus GmbH als Dienstleister für die Stadt Cottbus/Chóśebuz hat das erste Winterdienstwochenende 2017/2018 gut gemeistert. Seit 01.11.2017 gab es bisher 15 Tage mit Kontroll- und Winterdiensteinsätzen. Beim Fahrbahnwinterdienst (gesamt ca. 225 km) werden bis zu 13 Fahrzeuge eingesetzt. Diese kontrollieren, räumen und streuen die Straßen, auf denen entsprechend der Straßenreinigungssatzung der Winterdienst durch die Stadt betrieben wird. Beim Winterdienst auf Geh-/Radwegen kommen bis zu 5 Multicars (gesamt ca. 113 km) und manuelle Arbeitskräfte zum Einsatz.

Um bei angekündigter Reifglätte nicht sofort den kompletten Winterdienst ausrufen zu müssen, gibt es eine Straßen- bzw. Gehwegkontrolltour. Damit kommt die Stadt ihrer Winterdienstpflicht nach, aber gleichzeitig wird Geld gespart. Denn bei der Kontrolle werden nur ca. 53 km Straße und ca. 18 km Gehweg gefahren. Hier kann bei auftretender Glätte, vor allem auf Brücken, sofort abschnittsweise gestreut werden.

Das Streustofflager der ALBA ist gut gefüllt. Es wird auf der Straße Salz, Salzlauge und bei bestimmten Straßen Sand eingesetzt. Die Geh-/Radwege werden mit einem Kies-/Sandgemisch gestreut. Die Stadt Cottbus verzichtet weiterhin beim Winterdienst auf den Einsatz von Splitt.

Der Winterdienst kann nicht gleichzeitig überall durchgeführt werden kann. Die Reihenfolge richtet sich nach der Straßenklassifizierung in Hauptverkehrs-, Sammel- und Anliegerstraßen.

Für alle Straßen und Geh-/Radwege, auf denen die Stadt Cottbus/Chóśebuz den Winterdienst nicht betreibt, sind entsprechend der Straßenreinigungssatzung die Pflichten auf die Anlieger übertragen. Diese sind gemäß der Straßenreinigungssatzung der Stadt zu beachten und einzuhalten. Die Straßenreinigungssatzung ist zu finden als Lesefassung unter www.cottbus.de, auch als Download.

Auf diesem Wege appelliert die Stadt Cottbus/Chóśebuz an alle, den erforderlichen Winterdienst ordnungsgemäß zu organisieren und zu erledigen. Die Anlieger sollten sich rechtzeitig informieren, um Unfälle auf Fahrbahnen und Gehwegen und die damit verbundenen Schadensregulierungen für Grundstückseigentümer möglichst zu vermeiden. Hilfreiche Informationen zum Winterdienst sind im jährlichen Abfallkalender der Stadt Cottbus/Chóśebuz zu finden. Des Weiteren wurden Ende November an die Ortsbeiräte und Bürgervereine Aushänge „Wenn der Winter Einzug hält – Wissenswertes für die Anlieger“ für die Schaukästen in den Ortsteilen verteilt. Auch hier werden die Anliegerpflichten kurz dargestellt.

Trotz aller Winterdienstmaßnahmen, ob von der Stadt oder dem Anlieger durchgeführt, muss immer wieder betont werden: Es ist Winter. Und somit müssen sich alle Verkehrsteilnehmer, ob als Kraftfahrer, Radfahrer oder Fußgänger, der Witterung anpassen.