Die Straßenreinigungssatzung regelt Art und Umfang der Reinigungspflichten.

Die Gebühren für die von der Stadt durchgeführte Straßenreinigung und den Winterdienst der öffentlichen Straßen werden 2018 laut Entwurf der Straßenreinigungsgebührensatzung steigen. Sie erreichen damit das Niveau von 2016. Ein Grund dafür ist der im Jahr 2016 gestiegene Aufwand für den Winterdienst, der bei der Kalkulation der Gebühren 2018 nun berücksichtigt wird. Trotz einer Verrechnung der Kosten-Überdeckung aus dem Jahr 2016 in Höhe von ca. 300.000 Euro erhöhen sich die Gebühren für 2018.

Beide Satzungen liegen den Stadtverordneten in ihrer Sitzung am 25. Oktober zur Entscheidung vor.

Die Reinigungspflicht für die öffentlichen Straßen und Wege wird ganz oder teilweise den Eigentümern der durch sie erschlossenen Grundstücke auferlegt. In der 1. Änderung der Straßenreinigungssatzung erfolgt eine Konkretisierung der Winterdienstpflicht der Anlieger hinsichtlich der Fahrbahnen analog der Straßenreinigung.

Das Straßenreinigungsverzeichnis wurde bei Straßenbezeichnungen und Straßenarten angepasst und ergänzt. Es erfolgt auch eine Aufnahme neuer Abschnitte, bei denen die Reinigungspflichten auf die Anlieger übertragen werden. Damit wurden Hinweise, die sich aus der Arbeit mit dem Verzeichnis ergaben, eingearbeitet.

Die Stadtverwaltung empfiehlt, sich gründlich und rechtzeitig mit der Satzung zu beschäftigen. Fragen werden vom Amt für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung (Tel. 0355 612 2724 und 612 2726) gern beantwortet.