Oberbürgermeister Holger Kelch hat die Cottbuserinnen und Cottbuser aufgerufen, am Volksbegehren „Bürgernähe erhalten – Kreisreform stoppen" teilzunehmen. „Mir ist es wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger ihr Mitspracherecht wahrnehmen und Farbe bekennen", sagte das Cottbuser Stadtoberhaupt am Dienstag zum Auftakt des Volksbegehrens. Kelch trug sich als einer der Ersten in der Stadt- und Regionalbibliothek in die Liste der Abstimmung ein. Gleiches taten der Beigeordnete und Leiter des Geschäftsbereiches Finanzen und Verwaltungsmanagement Dr. Markus Niggemann und der Dezernent und Leiter des Geschäftsbereiches Ordnung, Sicherheit, Umwelt, Bürgerservice, Thomas Bergner, eine Vertreterin des Personalrates sowie Mitglieder des Vereins, der die Volksinitiative trägt.

Holger Kelch: „Man nimmt uns mit der Kreisfreiheit auch die Freiheit für Entscheidungen."

Die Stadt- und Regionalbibliothek ist eine von aktuell elf Eintragungsorten für das Volksbegehren. Damit sollen lange Wege für die Bürgerinnen und Bürger vermieden werden. Dort können sich die Cottbuserinnen und Cottbuser nach Vorlage ihres Personaldokumentes in die Listen eintragen. Möglich ist zudem die Briefwahl. Wichtige Informationen wurden im Amtsblatt Nr. 9 der Stadt Cottbus/Chóśebuz am 26.08.2017 veröffentlicht.

Im Zuge der Reform soll die Stadt Cottbus ihren Status als kreisfreie Stadt verlieren und in den Landkreis Spree-Neiße eingekreist werden. Damit würden Doppelstrukturen in den Verwaltungen entstehen, die bislang von der kreisfreien Stadt Cottbus aus einer Hand angeboten werden können. Außerdem ist noch weitgehend unklar, welche Aufgaben auf die Landkreise bzw. die Kommunen übertragen werden. Eine solche Funktionalreform muss jedoch Grundlage für eine Gebietsreform sein. Das Fehlen dieser Aufgabenzuordnung ist für Kelch „das ärmste Armutszeugnis".

Die vorausgehende Volksinitiative hatte im Land fast 130.000 Stimmen gesammelt. Im Volksbegehren sind 80.000 Stimmen notwendig, damit sich der Landtag erneut mit der Reform befassen muss. Das Volksbegehren läuft bis zum 28.02.2018, 16 Uhr.

Zur besseren Orientierung ist eine Karte und eine Übersicht mit den Eintragungsorten erstellt worden, die im Internet abrufbar sind unter folgenden Links: