Die Anträge zur Rückzahlung der Kanalanschlussbeiträge müssen bis zum 30. September 2017 eingereicht sein. Dann läuft die in der im Dezember 2016 veröffentlichten Satzung festgehaltene Frist für die Antragstellung ab. Darauf weist die Stadtverwaltung hin.

Seit dem 01.01.2017 erstattet die Stadt Cottbus alle seit dem Jahr 1993 gezahlten Kanalanschlussbeiträge. In den bestandskräftigen Beitragsverfahren erhalten die damaligen Bescheid-Empfänger auf Antrag eine Erstattung des gezahlten Kanalanschlussbeitrages.

Allerdings hat eine Vielzahl der Grundstückseigentümer, die einen Beitragsbescheid von der Stadt Cottbus erhalten und auch gezahlt haben, bis zum heutigen Tag noch keinen Antrag auf Erstattung eingereicht. Derzeit fehlen noch etwa 3600 von insgesamt ca. 13.000 Anträgen.

Für die damaligen Gemeinden Groß Gaglow und Gallinchen hat die Stadt Cottbus mit der Eingemeindung die Aufgabeträgerschaft für die Abwasserentsorgung im Jahr 2003 übernommen. Auch hier wird bei bestandskräftigen Verfahren der gezahlte Kanalanschlussbeitrag auf Antrag erstattet.

Mit hohem Aufwand werden die Erstattungsberechtigten durch die Verwaltung zwar angeschrieben, doch seit Beginn der Beitragserhebung im Jahr 1993 kann sich beim damaligen Bescheid-Empfänger viel geändert haben. So kann das Grundstück bereits verkauft oder geteilt worden sein, der Bescheid-Empfänger kann mehrfach verzogen oder auch verstorben sein. Das führt zu einem hohen Rechercheaufwand. Deshalb ermutigt die Stadtverwaltung die damaligen Bescheid-Empfänger bzw. deren Erben, den Antrag einzureichen.

Rückfragen können an die Servicehotline im Servicebereich Abwasserentsorgung unter der Telefonnummer

0355/ 350 2000

gerichtet werden. Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Amtes für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung.

Dort kann der Antrag abgerufen werden, der im Original bei der Stadt Cottbus eingereicht werden muss.

Bislang hat die Stadtverwaltung fast 46 Millionen Euro zur Auszahlung angewiesen. Der Ortsteil Kiekebusch ist von diesem Verfahren nicht betroffen, da die Grundstückseigentümer vom Abwasserzweckverband Cottbus-Südost betreut werden. Die Stadt Cottbus arbeitet auch in diesem Verband an einer Lösung mit dem Ziel, die Anschlussbeiträge zurückzuzahlen.