Bei der Stadtverwaltung Cottbus sind mit Stand Ende Januar etwa 4.300 Anträge auf Rückzahlung der Kanalanschlussbeiträge eingegangen. Die Antragstellung ist für alle Bescheid-Empfänger mit bestandskräftigen Beitragsbescheiden nach der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung seit dem Jahreswechsel möglich und Voraussetzung für die spätere Auszahlung.

Auch Bescheid-Empfänger aus den 1990er und den 2000er Jahren erhalten ihre Beiträge zurück. Dazu muss ebenfalls der Erstattungsantrag gestellt werden. Die Erstattung betrifft somit nicht nur die Bescheid-Empfänger von sogenannten Altanschließer-Grundstücken, sondern auch die, die bereits in den 1990er Jahren einen Kanalanschlussbeitrag gezahlt haben.

An dieser Stelle sei nochmals darauf hingewiesen, dass die Aufhebungs- und Erstattungssatzung nur für die Bescheid-Empfänger gilt, die einen bestandskräftigen Beitragsbescheid haben, deren Grundstück im Stadtgebiet Cottbus liegt und die Stadt Cottbus für den Bereich auch Aufgabenträger der Abwasserentsorgung ist. Das bedeutet, dass Anträge, welche z. B. für Grundstücke in Kiekebusch oder aus Kolkwitz eingehen, nicht durch die Stadt Cottbus bearbeitet werden, weil die Stadt Cottbus hier nicht für die Abwasserentsorgung zuständig ist.

Die Erstattungsanträge werden fortlaufend registriert, geprüft und bearbeitet. Die Arbeit wird mehrere Monate in Anspruch nehmen. Die Stadtverwaltung verweist darauf, dass auch mehrmalige Nachfragen die Auszahlung nicht beschleunigen. Zudem bittet die Stadtverwaltung um Geduld, da die Welle der Erkältungskrankheiten auch um die Sachbearbeiter keinen Bogen macht.

Insgesamt gibt es etwa 10.100 bestandskräftige Bescheide. Antragsformulare und Erläuterungen gibt es im Internet unter www.cottbus.de/aktuelles sowie an den Empfängen der Rathäuser Neumarkt und Karl-Marx-Straße sowie im Servicebereich Abwasser mit Dienstsitz im Hause der LWG, Berliner Straße. Dort können die ausgefüllten Anträge abgegeben werden. Eine Einsendung per Post ist ebenfalls möglich. Eine Eingangsbestätigung wird nicht versandt.

Nicht bestandskräftige Bescheide werden bereits seit dem vergangenen Jahr erstattet. Seit Beginn der Rückzahlung im Jahr 2016 sind zirka 20,6 Millionen Euro von der Stadt an die Bescheid-Empfänger zurückgezahlt worden.