Der Antrag auf Erstattung nach Maßgabe der Aufhebungs- und Erstattungssatzung wird ab dem 02.01.2017 auf der Homepage der Stadt Cottbus www.cottbus.de zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig kann der Antrag an den Empfängen im Technischen Rathaus in der Karl-Marx-Straße 67, im Rathaus Neumarkt 5 oder in der Berliner Straße 20-21 im Hause der LWG abgeholt werden. Weiterhin wird der Antrag auf Erstattung der Kanalanschlussbeiträge mit einer Erläuterung im Amtsblatt der Stadt Cottbus am 31.12. 2016 veröffentlicht. Darauf weist die Stadtverwaltung hin.

Für eine Erstattung des gezahlten Kanalanschlussbeitrages, der auf einen bestandskräftigen Kanalanschlussbeitragsbescheid geleistet wurde, kann ausschließlich nur der Antrag entsprechend der Erstattungssatzung genutzt werden.

Der Kanalanschlussbeitrag wurde durch die Stadt Cottbus erhoben und wird dementsprechend durch die Stadt Cottbus erstattet. Somit ist dieser Antrag bei der Stadt Cottbus zu stellen. Anträge auf Auszahlung, die direkt an die LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG gerichtet wurden bzw. werden, können bei der Stadt Cottbus keine Berücksichtigung finden.

Weiterhin macht die Stadtverwaltung darauf aufmerksam, dass eine Erstattung nur für alle Beitragszahler in Frage kommt, bei denen die Stadt Cottbus auch der Aufgabenträger für die Abwasserversorgung ist. Eingehende Anträge auf Rückzahlung von Kanalanschlussbeiträgen von anderen Aufgabenträgern wie z.B. aus dem Stadtteil Kiekebusch, die zum Aufgabenträger „Abwasserzweckverband Cottbus Süd-Ost" gehören, finden aufgrund der fehlenden Zuständigkeit ebenfalls keine Berücksichtigung.

Ihre Rückfragen können Sie gern an die Servicehotline im Servicebereich Abwasser unter der Telefonnummer 0355 350 2000 richten.

Die Stadtverwaltung dankt allen Betroffenen für das Verständnis und bittet vorsorglich um Geduld, da die Bearbeitung ab Januar einige Zeit in Anspruch nehmen wird.