Im Oktober entscheiden die Cottbuser Stadtverordneten über die Straßenreinigungssatzung für das Jahr 2017. Die Satzung stellt die Art und den Umfang der Straßenreinigung und des Winterdienstes dar.

Folgende Änderungen sind vorgesehen: Neu aufgenommen wird die Definition von Vorder- und Hinterliegergrundstück sowie die Pflichten der Anlieger. Die Anzahl der Reinigungsklassen wird reduziert, die Gliederung nach Anlieger-, Sammel- und Hauptverkehrsstraßen entfällt. Es wird eine neue Reinigungsklasse bei den Fußgängerzonen eingeführt, bei der die Reinigung durch die Stadt dreimal statt bisher zweimal wöchentlich gebührenpflichtig durchgeführt wird. Das betrifft die Anlieger der Spremberger Straße und des Berliner Platzes. Im Straßenreinigungsverzeichnis erfolgen Neuaufnahmen von selbständigen, öffentlich gewidmeten Geh- und Radwegen, bei denen die Straßenreinigung bzw. der Winterdienst den Anliegern übertragen wird. Die Zeit des Winterdienstes ändert sich von bisher 7:00 bis 22:00 auf 7:00 bis 20:00 Uhr. Die Anlieger werden gebeten, sich über ihre Pflichten entsprechend der Satzung zu informieren.

Auch die Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung 2017 liegt den Cottbuser Stadtverordneten im Oktober vor. Die Gebührensätze für die von der Stadt durchgeführte Straßenreinigung und den Winterdienst der öffentlichen Straßen werden im Vergleich zum Jahr 2016 um durchschnittlich 34 bzw. 51,5 Prozent sinken. Die Kalkulation für das kommende Jahr erfolgte unter Berücksichtigung des Betriebsergebnisses des Jahres 2015 mit einer Überdeckung in Höhe von rund 732.000 Euro. Des Weiteren ist ein niedrigerer Gesamtaufwand in Höhe von 12,9 Prozent für die Straßenreinigung 2017 im Vergleich zur Kalkulation 2016 zu verzeichnen.