„Schul- und Kita-Gärten sind hervorragend geeignet, die Integration von Menschen unterschiedlicher Herkunft und Weltanschauung zu fördern. Angesichts steigender Zuwanderung ist das besonders dringlich", so die Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Schulgarten, Dorothee Benkowitz, in ihrem Appell anlässlich der Jahrestagung am 27. September 2015 in Cottbus. „Schul- und Kita-Gärten müssen zum Alltag und zum Lehrplan in unseren Bildungseinrichtungen gehören!"

Schul- und Kita-Gärten haben neben der Integration weitere Aufgaben und Einsatzgebiete für junge Menschen. Sie vermitteln Kompetenzen in Sachen Umwelt, Ernährung und Gesundheit. Auch soziale Kompetenzen, Kreativität und Verantwortungsbewusstsein werden gefördert. Sie sind sogenannte multifunktionale Lernorte. "Damit stärken wir solche Eigenschaften, die für die Zukunft junger Menschen und für unsere Gesellschaft immer wichtiger werden."

Die Arbeit in Schul- und Kita-Gärten wird gegenwärtig durch die große Leistungsbereitschaft der Lehrkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher erbracht und ist auch dem ehrenamtlichen Engagement der Eltern zu verdanken. Das wird den großen bildungspolitischen Herausforderungen, denen sich Schulen und Kitas stellen müssen, nicht gerecht.

„Die außerordentlich positiven Effekte und Erfolge der Arbeit in Schul- und Kita-Gärten verdienen öffentliche Anerkennung sowie die volle Unterstützung und finanzielle Förderung durch die Träger der Einrichtungen und die öffentliche Hand", so die Vorsitzende Benkowitz abschließend.

Wortlaut des Cottbuser Appells:

  1. Nachhaltiges Handeln und Wirtschaften entscheiden über unsere Zukunftsfähigkeit. Natur- und Umweltbildung sind deshalb überlebenswichtig und müssen bereits in jungen Jahren zum Alltag gehören. Die Entfremdung von der Natur muss gestoppt werden!
  2. Natur- und Umweltbildung verlangen Lernorte, die die Begegnung mit der Natur erlebbar machen und praktische Kompetenzen vermitteln. Der Schulgarten ist ein solcher Lernort; er ist pädagogisch und didaktisch hervorragend geeignet, Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) zu fördern und praktische Fähigkeiten im Umgang mit der natürlichen Umwelt zu vermitteln.
  3. Auch der Kita-Garten ist für eine erste Begegnung mit dem natürlichen Umfeld von unschätzbarem Wert. Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit der Natur in frühester Jugend prägen später die Einstellung zur lebendigen Umwelt.
  4. Schul- und Kita-Gärten sollen nicht Umweltinseln auf dem Gelände ihrer Einrichtungen sein, sondern sind vielmehr einzubetten in ein „grünes Kleid", das alle Bereiche erfasst, insbesondere die Spielflächen und Schulhöfe. Das fördert und stärkt zugleich die Biodiversität und ihre Erlebbarkeit.
  5. Natur- und Umweltbildung in Schul- und Kita-Gärten sollen sich darüber hinaus auf ein Netzwerk von weiteren Einrichtungen und der in ihnen tätigen Fachkräfte stützen können, z.B. Schulbiologie-Zentren, Naturschutzverbände und -stationen, Kleingartenanlagen, Obst- und Gartenbauvereine, botanische Gärten. Durch Zusammenwirken von Eltern, Lehrern und Schülern ist ein positives Klima der Kreativität und Hilfsbereitschaft anzustreben.
  6. Schul- und Kita-Gärten leisten für die Bildung junger Menschen weit mehr als nur Kenntnisse und Fertigkeiten in Sachen Natur und Umwelt. Sie sind vielmehr multifunktionale Lernorte. Schulgartenarbeit fördert nachweislich gesunde Ernährung und motorische Entwicklung.
  7. Die Arbeit in Schul- und Kita-Gärten unterstützt die Integration von Menschen unterschiedlicher Herkunft und Weltanschauung – angesichts steigender Zuwanderung besonders dringlich – und fördert die Inklusion von Kindern und jungen Menschen mit besonderem Förderbedarf. Sie unterstützt auch solche Kompetenzen, die im Leben junger Menschen und für unsere Gesellschaft immer wichtiger werden, wie z.B. Verantwortung übernehmen und Kreativität entwickeln.
  8. Schulgartenarbeit erfordert pädagogische und fachdidaktische Betreuung sowie deren Einbindung in die Schulorganisation. Dies verlangt eine qualifizierte Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte. Ziel ist die Verankerung des Schulgartenunterrichts in allen Lehr- bzw. Bildungsplänen und die Ausstattung der Schulen und Kitas mit entsprechendem Personal, Sachmitteln und Geld.
  9. Vorhandene Schul- und Kita-Gärten sind zu sichern und zu reaktivieren. Dazu´ eignen sich z.B. Schulgarteninitiativen und Wettbewerbe, die gemeinsame Anstrengungen der Schul- und Kita-Gemeinschaft unterstützen. Neue Schul- und Kita-Gärten sind möglichst auf dem Gelände im Zusammenhang mit einer ökologischen Umgestaltung anzulegen. Partnerschaften mit Gärten in der Nachbarschaft oder Kleingartenanlagen sind geeignete Wege.
  10. Die außerordentlich positiven Effekte und Erfolge der Arbeit in Schul- und Kita-Gärten verdienen öffentliche Anerkennung. Die Arbeit wird gegenwärtig durch große Leistungsbereitschaft der Lehrkräfte und ErzieherInnen erbracht und ist auch dem ehrenamtlichen Engagement der Eltern zu verdanken. Das wird den großen bildungspolitischen Herausforderungen, denen sich Schulen und Kitas annehmen müssen, nicht gerecht. Die Arbeit in und mit Schul- und Kita-Gärten verlangt deshalb die volle Unterstützung und finanzielle Förderung durch die Träger der Einrichtungen und die öffentliche Hand!