Die ostdeutschen Städte fordern von Bund und Ländern, ihrer Mitverantwortung für die Verkehrsfinanzierung in den Kommunen dauerhaft gerecht zu werden. Bund und Länder seien aufgefordert, sich zügig und noch vor der Neuregelung der Bund-Länder- Finanzbeziehungen über die künftige Gemeindeverkehrsfinanzierung zu einigen und damit Unsicherheit bei der Planung und Realisierung von Verkehrsprojekten zu beseitigen. Außerdem müsse der Bund seine Regionalisierungsmittel aufstocken, mit denen die Betriebskosten für den schienengebundenen Personennahverkehr finanziert werden, teilte der Deutsche Städtetag mit.

Nach einer Konferenz der Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister der Städte in den neuen Ländern in Magdeburg erklärte Ralf Oberdorfer, Oberbürgermeister von Plauen und Präsidiumsmitglied des Deutschen Städtetages: „Die ostdeutschen Städte erkennen an, dass über die speziellen Investitionsprogramme für die Infrastruktur, etwa die Verkehrsprojekte Deutsche Einheit, seit der Wiedervereinigung viel erreicht worden ist. Angesichts der stetig steigenden Fahrgastzahlen und immer höherer Trassenpreise ist dennoch mehr Geld vom Bund für den Nahverkehr mit der Bahn nötig. Ein leistungsfähiger Stadt- und Regionalverkehr ist elementar für die wirtschaftliche Entwicklung in den Städten. Zudem ist der Nahverkehr für immer mehr Pendler die umweltfreundliche Alternative zum Auto. Die Regionalisierungsmittel für den Schienenpersonennahverkehr reichen in der jetzigen Höhe nicht aus – weder für den Betrieb und Erhalt aller wichtiger Strecken und Haltepunkte noch für nötige Sanierungen und einen barrierefreien Umbau." Ein Ländergutachten und ein vom Bund in Auftrag gegebenes Bedarfsgutachten bestätigen, dass die bislang gezahlten 7,3 Milliarden Euro pro Jahr ebenso zu niedrig sind, wie die für 2015 geplante Erhöhung auf 7,4 Milliarden Euro durch eine Preisanpassung (Dynamisierung) von 1,5 Prozent. Laut Gutachten der Länder wären mindestens 8,5 Milliarden Euro nötig.

Außerdem kritisieren die ostdeutschen Städte, dass die Zukunft der Gemeindeverkehrsfinanzierung bisher ungeklärt ist, weil noch nicht über eine Anschlussregelung nach dem Auslaufen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes im Jahr 2019 entschieden wurde. Magdeburgs Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper betonte: „Für wichtige Verkehrsprojekte, die auch nach 2019 realisiert werden müssen, fehlt den Städten die notwendige Planungs- und Finanzierungssicherheit. Das betrifft etwa in Magdeburg den weiteren Ausbau des Straßenbahnnetzes auf Stadtbahnstandard oder den barrierefreien Ausbau von Haltestellen. Die Städte brauchen eine rasche Zusage des Bundes für die Verkehrsfinanzierung der Zukunft, damit keine Verzögerungen für solche Planungen und Investitionen eintreten."

Zur Förderung von Bau und Ausbau kommunaler Vorhaben des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zahlt der Bund bis 2019 im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) pro Jahr 333 Millionen Euro als sogenanntes Bundesprogramm. Diese Zahlungen sind auch in Zukunft nötig und müssen fortgesetzt werden. Außerdem gibt der Bund im Rahmen des GVFG 1,33 Milliarden Euro im Jahr als sogenannte Entflechtungsmittel an die Länder. Der tatsächliche Bedarf dafür liegt jedoch nach einem anerkannten Gutachten bei 1,96 Milliarden Euro jährlich. Daher fordern die Städte vom Bund eine Aufstockung der GVFG-Mittel und von den Ländern, dieses Geld auch voll für die Verkehrsinfrastruktur zu verwenden.