Im Dezember 2013 beschloss die Stadtverordnetenversammlung Cottbus, dass eine fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe zusammen mit Vertretern der AG Ortsteile, der LWG GmbH & Co. KG sowie der Stadtverwaltung Möglichkeiten zur Reduzierung der Belastung von Grundstückseigentümern im Bereich der mobilen Abwasserentsorgung berät und dann Vorschläge unterbreitet. Gegenstand der Beratungen in dieser Arbeitsgruppe ist die Realisierung der im aktuellen Abwasserbeseitigungskonzept festgeschriebenen Maßnahmen für den Zeitraum 2015/16 sowie die Prüfung zusätzlicher Maßnahmen, wie beispielsweise von Grundstückseigentümern in Cottbus-Ströbitz gefordert.

Davon ausgehend würde bei einer positiven Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes, mit den Ergänzungen der zusätzlichen Maßnahmen, die Anzahl der nicht angeschlossenen Grundstücke von 1.697 auf 386 sinken. Um auch hier eine Lösung anbieten zu können, die mittelfristig zu einer Entlastung der Grundstückseigentümer führt, schlägt Oberbürgermeister Frank Szymanski vor, ein Zuschussprogramm für die Errichtung von Kleinkläranlagen, die nicht zum Anschluss vorgesehen sind, vorzubereiten. Der Zuschuss soll sich nach Prüfung der finanziellen Möglichkeiten auf 500,00 Euro je Kleinkläranlage belaufen. Insgesamt soll das Programm ein Finanzvolumen von 200.000 Euro umfassen und 2015 gestartet werden.

Dieser Vorschlag soll weiter in der Arbeitsgruppe beraten und mit den Ortsbeiräten bzw. Bürgervereinen abgestimmt werden.