Die Vorbereitungen zur Landtagswahl und zur Oberbürgermeisterwahl am 14.09.2014 verlaufen in der Stadt Cottbus planmäßig. Am Wahltag können die wahlberechtigten Cottbuserinnen und Cottbuser in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr in 97 Wahllokalen ihre Stimme für die sich zur Wahl stellenden Kandidaten abgeben. Die Briefwahl wird durch weitere 30 Wahlvorstände ausgezählt.

Am Wahltag werden ca. 920 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sowie weitere 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung für die personelle Absicherung sowie korrekte Feststellung der Wahlergebnisse sorgen. Die Stadt Cottbus bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern sowie den Mitarbeitern der Verwaltung, die am 14.09.2014 die Wahldurchführung unterstützen.

Am Wahltag wird ab 18:00 Uhr zuerst das Ergebnis der Landtagswahl (Wahlkreise 43 bzw. 44) ermittelt, danach erfolgt die Auszählung der Oberbürgermeisterwahl. Es wird erwartet, dass die vorläufigen Cottbuser Ergebnisse für die Landtagswahl gegen 19:30 Uhr und das vorläufige Ergebnis der Oberbürgermeisterwahl gegen 21:00 Uhr vorliegen. Die Zwischenergebnisse und vorläufigen Endergebnisse werden ab 18:00 Uhr kontinuierlich auf der Homepage der Stadt Cottbus (www.cottbus.de) sowie über die „Wahlinformations-App", ebenfalls unter www.cottbus.de, veröffentlicht. Deshalb gibt es keine zusätzliche Informationsveranstaltung im Stadthaus.

Zu den letzten Landtagswahlen betrug die Wahlbeteiligung 63,37 Prozent (gemeinsam mit der Bundestagwahl im Jahr 2009) bzw. 52,8 Prozent im Jahr 2004. An der Oberbürgermeisterwahl im Jahr 2006 beteiligten sich 40,34 Prozent der Wahlberechtigten. Bisher wurden 10.430 Wahlscheine (Briefwahlunterlagen) auf Antrag an Wahlberechtigte ausgegeben oder versandt.

Sollte bei der OB-Wahl kein Bewerber mehr als 50 Prozent der abgegebenen Stimmen erzielen, die mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigten entsprechen müssen, findet am 28.09.2014 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern statt, die am 14. September die meisten Stimmen erhalten haben. In diesem Fall wird an alle Wählerinnen und Wähler, die zur Hauptwahl einen Wahlschein erhalten haben und zur Stichwahl wahlberechtigt sind, von Amts wegen ein Wahlschein (Briefwahlunterlagen) versandt. Gleiches gilt für die Cottbuserinnen und Cottbuser, die erst zur Stichwahl wahlberechtigt werden. Wer zur Hauptwahl Briefwahlunterlagen erhalten hat, zur Stichwahl diese aber nicht mehr benötigt bzw. unter einer anderen Anschrift als zur Hauptwahl erreichbar ist, wird bis zum 12.09.2014 um eine entsprechende Information an das Wahlbüro (E-Mail: wahlen@cottbus.de, Tel.: 0355 612 3307) gebeten. Für eventuelle Rückfragen stehen die Mitarbeiter des Wahlbüros gern zur Verfügung.