Die Gebühren für die Leerung der Restabfallbehälter 2014 verringern sich um drei Prozent - Mit diesen Gebühren ist die Nutzung der Wertstoffhöfe und der abfallwirtschaftlichen Leistungen weiter gedeckt

Im November liegen den Cottbuser Stadtverordneten die Änderungen der Abfallgebührensatzung für das Jahr 2014 zur Entscheidung vor. Die Gebühren für die Entleerung der Restabfallbehälter verringern sich im Jahr 2014 um 3%. Bei diesen Gebühren wirken sich die Reduzierung der Preise des beauftragten Dritten um 1,69% und die geringere einzurechnende Unterdeckung des Betriebsergebnisses aus. Wurden in die Gebührenbedarfsberechnung für 2013 noch 677.940 Euro aus der Unterdeckung 2011 eingerechnet, ist für 2014 mit 80.750 Euro eine geringere Unterdeckung aus dem Betriebsergebnis 2012 zum Ansatz gebracht worden.

Die Nutzung der beiden Wertstoffhöfe ohne gesonderte Gebühr bleibt weiter gewährleistet. Die Öffnungszeiten werden in den Monaten Januar, Februar und Dezember aufgrund geringerer Nutzerzahlen reduziert. Die Kosten für abfallwirtschaftliche Leistungen wie die Bereitstellung und Abfuhr der blauen Tonne für Altpapier, die Abholung von Sperrmüll, Schrott und Elektroaltgeräten am Grundstück und die Annahme von geringen Mengen gefährlicher Abfälle gemäß Abfallentsorgungssatzung werden ebenfalls weiter über die Gebühr für die Entleerung der Behälter gedeckt. Genauere Informationen zu den abfallwirtschaftlichen Leistungen enthält der Abfallkalender der Stadt Cottbus, der wie jedes Jahr im Dezember an alle Haushalte verteilt wird.

Die Gebühren für die direkte Anlieferung von Abfällen auf der Umladestation Cottbus - die Abfallarten mit den entsprechenden Schlüsselnummern sind in der Abfallgebührensatzung ausgewiesen - erhöhen sich um 8,35% auf 148,38 Euro je Tonne. Das betrifft aus Haushaltungen die Selbstanlieferung von Abfällen wie Sperrmüll mit mehr als einem Kubikmeter je Anlieferung und mineralische Abfälle bzw. Bauabfälle bis fünf Kubikmeter je Anlieferung bzw. Selbstanlieferer mit Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen.