Mit Inkrafttreten des neuen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für das Land Brandenburg sowie der dazugehörigen Kostenordnung steigen die Gebühren für die Mahnung und Verwaltungsvollstreckung erheblich. Für Mahngebühren sind nun beispielsweise mindestens 5,00 Euro zu entrichten (maximal 100,00 Euro).

Für die Maßnahmen der Vollstreckungsbehörde bei Geldforderungen wird eine einmalige Grundgebühr erhoben, die sich nach der Höhe der Forderung richtet, jedoch mindestens 31,00 Euro beträgt (maximal 100,00 Euro). Darüber hinaus sind weitere Gebührenerhöhungen in den neuen Rechtsgrundlagen enthalten.

Die Stadt Cottbus hat bei der Durchsetzung des Gesetzes und der dazugehörigen Kostenordnung kein Ermessensspielraum. Zur Vermeidung der zusätzlichen Gebühren empfiehlt die Stadtverwaltung, alle Forderungen termingerecht zu entrichten.