„Ich habe gehört, dass es mehr Leistungen für Menschen mit Demenz gibt. Können Sie mir darüber Auskunft geben? Was ist eigentlich die Pflegestufe 0, und wo kann ich diese beantragen?" Mit diesen und ähnlichen Fragen suchen derzeit die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Cottbus den Pflegestützpunkt auf. Und ihre Fragen sind nicht unbegründet. Seit dem 01. Januar 2013 gibt es einige gesetzliche Veränderungen in der Pflegeversicherung.

Gesetzlich krankenversicherte Personen, die noch keine Pflegestufe erreicht haben, aber dennoch in Ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind, erhalten ab sofort finanzielle Leistungen in Form von Pflegegeld und/oder einer Pflegesachleistung. Doch wann spricht man eigentlich von einer eingeschränkten Alltagskompetenz? Eingeschränkt sind Personen, die einen erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung haben. Zu dieser Gruppe gehören Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen. Anhand spezieller Kriterien wird eine eingeschränkte Alltagskompetenz bei der Pflegebegutachtung festgestellt. Des Weiteren möchte der Gesetzgeber das Zusammenleben in Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz fördern. Hierzu gibt es ebenfalls seit Januar 2013 unter bestimmten Voraussetzungen einen finanziellen Zuschuss.

Zum Thema „Leistungen der Pflegeversicherung" lädt der Pflegestützpunkt Cottbus am Mittwoch, den 20.02.2013, 15:00 Uhr, zu einer kostenfreien Informationsveranstaltung ein. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Cottbus sind dazu herzlich eingeladen. Treffpunkt ist der Begegnungsraum 1 des Rathauses, Neumarkt 5. Im Anschluss stehen die Mitarbeiterinnen des Pflegestützpunktes für alle weiteren Fragen zur Verfügung.