Zur Vertretung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur wissenschaftlichen und fachlichen Beratung wurde 1999 gemäß dem brandenburgischen Naturschutzgesetz erstmals ein Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Cottbus gebildet. Dieser Beirat soll die Behörde durch Vorschläge und Anregungen fachlich unterstützen, Fehlentwicklungen in Natur und Landschaft entgegenwirken und der Öffentlichkeit die Ziele und Absichten des Naturschutzes und der Landschaftspflege vermitteln helfen.

Der Naturschutzbeirat wird für die Dauer von fünf Jahren berufen und ist in die Vorbereitung aller wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen der Naturschutzbehörde einzubeziehen.

In den Beirat sind Bürgerinnen und Bürger zu berufen, die im Naturschutz und in der Landschaftspflege besonders fachkundig und erfahren sind. Fachkundig ist, wer über besondere Kenntnisse auf dem Gebiet der Botanik, der Zoologie, der Ökologie, der Landschaftspflege, der Landschaftsplanung oder auf verwandten Gebieten verfügt. Weiterhin werden Kommunikations- und Teamfähigkeit vorausgesetzt.

Die Mitglieder des Beirates sind ehrenamtlich tätig. Es können auch Bürgerinnen und Bürger in den Naturschutzbeirat berufen werden, die ihren Wohnsitz nicht im Gebiet der kreisfreien Stadt Cottbus haben. Bedienstete der Stadt Cottbus dürfen dem Beirat nicht angehören.

Bürgerinnen und Bürger, die sich für eine Mitarbeit im Naturschutzbeirat interessieren, können sich bei der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) im Fachbereich Umwelt und Natur der Stadtverwaltung Cottbus im Neumarkt 5 melden; soweit gewünscht, auch unter der Telefonnummer 0355/ 612 2779 oder 612 2884.