Die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte haben sich am Dienstag mit einem gemeinsamen Brief an die Mitglieder des Landtages gewandt. In Potsdam wird noch bis Freitag der Doppelhaushalt 2013/14 beraten. Dr. Dietlind Tiemann, Frank Szymanski, Dr. Martin Wilke und Jann Jakobs kritisieren in ihrem Schreiben den bisher unbefriedigenden Verlauf der Beratungen über das Dritte Änderungsgesetz zum Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz. Sie berufen sich auf den Artikel 99 der Landesverfassung: „... Das Land sorgt durch einen Finanzausgleich dafür, dass die Gemeinden und Gemeindeverbände ihre Aufgaben erfüllen können. Im Rahmen des Finanzausgleichs sind die Gemeinden und Gemeindeverbände an den Steuereinnahmen des Landes angemessen zu beteiligen."

In dem Schreiben der Verwaltungschefs heißt es: „In den kreisfreien Städten stellen wir nach wie vor fest, dass unsere Haushaltslage bereits stark angespannt bzw. dauerhaft defizitär ist und sich die laufenden Ausgaben weiterhin dynamischer als die Einnahmen entwickeln. Das betrifft gleichermaßen den Mittelbedarf zur Finanzierung der Aufgaben aus laufender Verwaltungstätigkeit sowie zur Finanzierung von unabweisbaren Investitionen. … Um den bestehenden Finanzbedarf decken zu können, waren und sind leider auch in der Zukunft weitere Kreditaufnahmen erforderlich. Zur Finanzierung der laufenden Fehlbeträge haben die Kassenkredite zum Teil eine Besorgnis erregende Größenordnung angenommen. Daneben besteht im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben und der gemeindlichen Daseinsvorsorge das Erfordernis zur Realisierung von Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen. Das führt gleichfalls zu einer steigenden Kommunalkreditaufnahme. Die Verschuldung der kreisfreien Städte ist daher, verglichen mit den Landkreisen oder den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, überdurchschnittlich hoch. Die kommunale Selbstverwaltung und die Aufgaben der Daseinsvorsorge sind nicht mehr uneingeschränkt gewährleistet."

Im aktuellen Gesetzentwurf sind jedoch die wichtigsten Forderungen der kreisfreien Städte nicht enthalten. Weder wurde eine neue Verbundquote in Angriff genommen noch der Vorwegabzug gestrichen. Auch die Entwicklung eines neuen Soziallastenausgleichs ist im Gesetzentwurf nicht enthalten. Oberbürgermeister Frank Szymanski begründet dazu aus Cottbuser Sicht: „Die Haushaltssituation der Stadt ist äußerst dramatisch. Es kann uns trotz aller Konsolidierungsbemühungen nicht gelingen, einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen. Das bestätigte auch die Landesregierung. Die jährliche Neuverschuldung in Millionenhöhe ist unser größtes Problem und aus eigener Kraft nicht zu lösen. Die Fülle der uns von Bund und Land übertragenen Aufgaben geht leider nicht einher mit entsprechenden Zuweisungen." Die Oberbürgermeister fordern deshalb die Abgeordneten des Landtages auf, die berechtigten Forderungen der kreisfreien Städte in das Änderungsgesetz zum Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz aufzunehmen.

In der heutigen Sitzung des Hauptausschusses der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung wird Oberbürgermeister Frank Szymanski das Schreiben vorstellen. Am Rande der Beratung besteht für Journalistinnen und Journalisten die Möglichkeit zu weiteren Fragen.