Der Deutsche Städtetag begrüßt die heutige Entscheidung des Bundeskabinetts zur vollständigen Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter durch den Bund. Dazu erklärt der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Dr. Stephan Articus: „Es ist eine bedeutende Hilfe für die Kommunen, wenn der Bund die Kosten für die Grundsicherung im Alter in Zukunft übernimmt. Besonders in strukturschwachen Städten mit gravierender Finanznot wirkt sich diese Maßnahme spürbar aus.“

Für die Kommunen vorteilhaft ist auch, dass sie künftig schneller abrechnen dürfen und dadurch die tatsächlichen Ausgaben ersetzt bekommen. Damit wird eine Verabredung aus den Fiskalpaktverhandlungen im Juni zügig realisiert. Grundlage für die Kostenerstattung sind mit der Neuregelung die Nettoausgaben des laufenden Jahres und nicht mehr die Ausgaben des Vorvorjahres. 2013 übernimmt der Bund nach dem vom Kabinett gebilligten Gesetzentwurf 75 Prozent der Ausgaben für die Grundsicherung. Ab dem Jahr 2014 sollen es 100 Prozent der Kosten sein.

Der Deutsche Städtetag appelliert in diesem Zusammenhang an den Bundestag, im Gesetzgebungsverfahren zwingend festzuschreiben, dass der Bund mit dem Gesetz die Kommunen entlasten will und nicht die Länderhaushalte. „Nur durch eine im Gesetz festgelegte Zweckbindung der Gelder für die Entlastung der Kommunen lässt sich sicherstellen, dass Teile des Geldes nicht an den klebrigen Fingern der Länder hängen bleiben“, so Articus.

Die Entlastung der Kommunen von der Grundsicherung im Alter war ein vorrangiges Ziel der Verabredungen aus der Gemeindefinanzkommission im Jahr 2011. Die erste Stufe wurde zum 1. Januar 2012 umgesetzt, seitdem übernimmt der Bund 45 Prozent der Kosten der Grundsicherung.