„Durch die hohen Kosten für die Winterdienstleistungen im Jahr 2010 kommt es zu einer Gebührenerhöhung.“

Die Änderung des Brandenburgischen Straßengesetzes stellt klar, dass auch der Winterdienst auf Fahrbahnen zur Straßenreinigung gehört. Die Möglichkeit die Reinigungspflichten auch für Fahrbahnen auf die Anlieger zu übertragen, wird noch einmal ausdrücklich erwähnt. Es wird darauf hingewiesen, dass dies nur unter Berücksichtigung der Verkehrsverhältnisse möglich ist.

In der Stadtverordnetenversammlung am kommenden Mittwoch soll eine Änderung der Straßenreinigungssatzung beschlossen werden.
In der Straßenreinigungssatzung wurde das Straßenverzeichnis nach Reinigungsklassen fortgeschrieben.
Der in diesem Jahr gestartete Modellversuch mit einer 14-täglichen Fahrbahnreinigung für zehn ausgewählte Anliegerstraßen für die bisher eine wöchentliche Reinigung erfolgte, wird bis Ende diesen Jahres weitergeführt und 2012 ausgewertet. Die Ergebnisse sollen ab 2013 berücksichtigt werden.

Im November 2011 soll die Straßenreinigungsgebührensatzung beschlossen werden.
Die Kalkulation der Gebührensätze 2012 erfolgte u. a. unter Berücksichtigung des Betriebsergebnisses des Jahres 2010. Es ist eine Unterdeckung auszugleichen, die durch die hohen Anforderungen an den Straßenwinterdienst entstanden ist.
Auf Grund der hohen Kosten der Winterdienstleistungen im Jahr 2010 ist eine Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren nach Reinigungsklassen im Durchschnitt auf ca. 130 % auszuweisen.