Die Einigung von Bund und Ländern zu den Regelsätzen für Hartz-IV-Empfänger und zum Bildungs- und Teilhabepaket für bedürftige Kinder stößt bei den Kommunen auf ein positives Echo. „Die langwierigen Verhandlungen haben endlich zu einem Ergebnis geführt. Das ist eine gute Nachricht für die Kinder, die besondere Unterstützung brauchen, um Zugang zu Bildung, zu Vereinen und Musikunterricht zu bekommen“, erklärten heute die Präsidenten des Deutschen Städtetages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Oberbürgermeisterin Petra Roth aus Frankfurt am Main und Bürgermeister Roland Schäfer aus Bergkamen.

„Bund und Länder setzen mit der Einigung aber auch ein Zeichen der Solidarität angesichts der dramatischen Finanznot der Kommunen. Die schrittweise Übernahme der Grundsicherung im Alter durch den Bund verschafft unseren Haushalten eine spürbare Entlastung bei den erdrückenden Sozialausgaben, für die wir lange gekämpft haben. Damit werden die Finanzprobleme der Kommunen natürlich nicht behoben, aber gelindert“, sagten die Präsidenten weiter.

Die Entlastung der Kommunen bei der Grundsicherung im Alter sei überfällig, weil es sich um eine gesamtgesellschaftliche und keine kommunale Aufgabe handele, betonten Roth und Schäfer. Die Kosten der Grundsicherung haben sich seit ihrer Einführung im Jahr 2003 verdreifacht und belaufen sich zur Zeit auf jährlich 3,9 Milliarden Euro, mit dynamisch steigender Tendenz. Insgesamt rechnen die Kommunen 2011 mit Sozialausgaben von über 43 Milliarden Euro in ihren Haushalten.

Als sinnvoll bewerteten die Präsidenten des Städtetages und des Gemeindebundes auch die vorgesehene maßgebliche Rolle der Kommunen bei der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes für bedürftige Kinder. „Die Kommunen werden jetzt engagiert an diese Aufgabe herangehen, um den Kindern passende Angebote zu vermitteln. Dabei wollen wir bestehende kommunale Strukturen nutzen und uns um ein möglichst unbürokratisches Verfahren bemühen“, sagten Roth und Schäfer.

Als Kostenerstattung für die Umsetzung des Bildungspaketes und für die Übernahme der Warmwasserkosten für Hartz-IV-Empfänger durch die Kommunen sind in den ersten drei Jahren jährlich rund 1,6 Milliarden Euro vorgesehen. Diese Regelungen zur Kostenerstattung erfüllen der Höhe nach und im Hinblick auf einen klaren und transparenten Finanzierungsweg nicht alle Erwartungen der beiden kommunalen Spitzenverbände, seien jedoch gegenüber den ersten Angeboten seit Anfang Februar erkennbar verbessert worden. Vor allem die geplante Revisionsklausel solle und müsse sicherstellen, dass der Bund den Kommunen die Kosten für das Bildungspaket einschließlich der Verwaltungskosten vollständig und dauerhaft ersetzt, erklärten Roth und Schäfer.