Der städtische Fachbereich Umwelt und Natur weist aus gegebenem Anlass erneut auf das Verbot offener Holzfeuer im gesamten Stadtgebiet von Cottbus hin.

In Gebieten des Landes Brandenburg mit erhöhter Feinstaubbelastung, für die auch Luftreinhalte- und Aktionspläne zu erstellen sind, ist das Abbrennen offener Holzfeuer nicht zulässig. Dies gilt für das gesamte Stadtgebiet von Cottbus, einschließlich der ländlichen Ortsteile. Unter dieses Verbot fällt auch das in letzter Zeit häufig angefragte Verbrennen ausgedienter Weihnachtsbäume. Dies ist insofern besonders problematisch, da die Bäume nicht ausreichend getrocknet sind, um raucharm zu verbrennen. Darüber hinaus ist die Feinstaubbelastung in den Wintermonaten durch häufige luftaustauscharme Wetterlagen ohnehin hoch; zusätzliche Belastungen gilt es daher zu vermeiden.

Erlaubt sind gelegentliche kleine Feuer in handelsüblichen Feuerkörben oder Terassenöfen mit stückigem, trockenem und naturbelassenem Scheitholz. Verstöße gegen das Verbrennungsverbot sind Ordnungswidrigkeiten und können mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden.