Gemeinsam mit dem Ortsbeirat Groß Gaglow und dem Polizeischutzbereich Cottbus/Spree-Neiße sowie unter Beteiligung von Cottbusverkehr hat die Straßenverkehrsbehörde für den Stadtteil Groß Gaglow eine Änderung der Verkehrsorganisation vorgenommen:

So wurde ergänzend zur Groß Döbberner Straße, Gallinchener Straße und Dorfstraße für die Bereiche Chaussee-, Wilhelm-Pieck- und Cottbuser Straße eine „Zone 30“ eingerichtet. Aus diesem Grund wurde auch die bisherige Vorfahrtsregelung geändert, und es gilt ab sofort „rechts vor links“. Die neue Verkehrsorganisation tritt ab sofort in Kraft.

„Angesichts der neuen Verkehrssituation bitten wir die Verkehrsteilnehmer um erhöhte Aufmerksamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme“, so Manuel Helbig, Leiter der Straßenverkehrsbehörde Cottbus.