Die kommunalen Spitzenverbände fordern Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle auf, die Einführung des elektronischen Entgeltnachweises („ELENA“) zumindest für das Wohngeld nicht weiter zu verfolgen. „Das Verfahren ist den erwerbstätigen Bürgerinnen und Bürgern, die Wohngeld beantragen, nicht zuzumuten. Es macht die Abläufe für die Menschen bürokratischer, statt einen Beitrag zur Entbürokratisierung zu leisten“, erklärten die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Städtetages, Monika Kuban, der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages, Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, und der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg gestern in Berlin.

Während bisher kein Antragsteller auf Wohngeld persönlich auf dem Amt erscheinen musste, weil es ausreichte, die erforderlichen Unterlagen per Post einzureichen, so die kommunalen Spitzenverbände weiter, würden in Zukunft für Erwerbstätige bis zu vier Gänge zu Ämtern und anderen Einrichtungen nötig – und das gerade wegen der Verwendung moderner Technik. Dies sei absurd und niemandem zu vermitteln.

Die Kritik der kommunalen Spitzenverbände entzündet sich insbesondere an der vorgesehenen Verwendung von Chipkarten mit elektronischer Signatur. „Das belastet Wohngeldempfänger und ihre erwerbstätigen Angehörigen mit Kosten von rund 60 Euro und verursacht ein höchst aufwändiges Verwaltungsverfahren“, so Kuban, Henneke und Landsberg. Die Verwaltung werde nach den Berechnungen der drei Verbände bei einem Einsatz des ELENA-Verfahrens in den Bereichen Wohngeld, Elterngeld und Arbeitslosengeld mit Kosten von deutlich über 200 Millionen Euro konfrontiert. Dem stünden Entlastungen für die Wirtschaft von rund 90 Millionen Euro gegenüber: „Die Einführung des ELENA-Verfahrens rechnet sich volkswirtschaftlich nicht. Und eine Umverteilung von Kostenbelastungen auf die Kommunen kommt für uns auch nicht in Frage.“

Die kommunalen Spitzenverbände fordern daher den Bundeswirtschaftsminister dringend auf, initiativ zu werden, damit das ELENA-Verfahrensgesetz in seiner gegenwärtigen Fassung aufgehoben wird.