Die Gebühren für die Annahme von Abfällen an der Umladestation sinken um 5,76%, die Gebühren für die Leerung der Restabfallbehälter steigen um 2,84%

Im November liegen den Cottbuser Stadtverordneten die Änderungen in der Abfallentsorgungssatzung und die Abfallgebühren für das Jahr 2011 zur Entscheidung vor. Insbesondere durch die Deponiegasverwertung und den damit verbundenen Erträgen in Höhe von 390.000 Euro aus dem Verkauf des aus dem Deponiegas über zwei Blockkraftwerke erzeugten Stroms können die Gebühren für die Annahme von Abfällen an der Umladestation um 5,76 % auf 132,99 Euro pro Tonne gesenkt werden. Zusätzlich positiv auf diese Gebührenentwicklung wirkt die Gegenrechnung einer Überdeckung aus 2009.

Auch die über die Restabfallbehälter eingesammelten Abfälle und der Sperrmüll aus den Haushalten werden über die Umladestation entsorgt. Die geringeren Entsorgungsgebühren bewirken, dass trotz einer höheren Steigerung der Preise des Entsorgers die Gebühren für die Leerung der Restabfallbehälter nur um 2,84% steigen. Für die Nutzer eines 120-Liter-Abfallbehälters bedeutet das zum Beispiel eine Erhöhung der Gebühr auf 135,72 €/Jahr gegenüber 2010 mit 132,08 €/Jahr bei 14-täglicher Entsorgung. Die über die Gebühr für die Restabfallbehälter mitfinanzierten abfallwirtschaftlichen Leistungen wie die Abholung von Sperrmüll und Elektroaltgeräten am Grundstück, die Annahme von gefährlichen Abfällen und die Nutzung der Wertstoffhöfe für private Kleinanlieferer bleiben weiterhin kostenlos.

An den Wertstoffhöfen werden jährlich mehr Anlieferungen verzeichnet. So wurden im Jahr 2009 durch Kleinanlieferer rund 1.370 t Sperrmüll, 6.070 t Grünschnitt und Starkholz sowie 2.060 t Bauschutt abgegeben. Leider handelt es sich dabei nicht immer nur um Abfälle aus dem Gebiet der Stadt, und bei mehrmaligen täglichen Anlieferungen durch einige Bürger kann man auch nicht mehr von Kleinmengen sprechen. Hier stoßen die Wertstoffhöfe an ihre Kapazitätsgrenzen. Durch verstärkte Kontrollen und die Begrenzung auf eine Anlieferung pro Tag je Abfallart über die Abfallentsorgungssatzung soll ein geordneter Betrieb der Wertstoffhöfe auch für die Zukunft gesichert werden.