Zahlen und Fakten zur Entwicklung kommunaler Sozialausgaben

Der Deutsche Städtetag fordert angesichts ungebremst wachsender Sozialausgaben der Kommunen eine neue Aufteilung der Kosten für soziale Aufgaben zwischen Bund, Ländern und Kommunen sowie bessere Kostenfolgeschätzungen. Eine aktuelle Übersicht des kommunalen Spitzenverbandes mit Zahlen und Fakten zur langfristigen Entwicklung der verschiedenen sozialen Leistungen mache klar, dass die Städte dringend Hilfen zur Finanzierung ihrer Sozialausgaben benötigen.

Hauptgeschäftsführer Dr. Stephan Articus erklärte heute in Berlin bei der Vorstellung der Broschüre „Sozialleistungen der Städte in Not. Zahlen und Fakten zur Entwicklung kommunaler Sozialausgaben“ des Deutschen Städtetages: „Die Haushalte der Städte werden immer mehr von den Sozialausgaben erdrückt. Kein anderer Ausgabenblock steigt so rasch und mit solcher Dynamik an. Diese dramatische Entwicklung muss gestoppt und umgekehrt werden. Sonst droht vielen Städten der finanzielle Ruin.“ Nötig seien neben einer spürbaren Entlastung der Kommunen durch eine neue Kostenaufteilung auch wirksamere soziale Hilfen und die Vermeidung von sozialpolitischen Fehlanreizen, etwa bei den Unterkunftskosten für Langzeitarbeitslose.

Zur Arbeit der Gemeindefinanzkommission, deren Arbeitsgruppen seit März auf Bundesebene tagen, sagte Articus, natürlich müssten die Steuereinnahmen der Kommunen verbessert und stabilisiert werden. Aber das allein reiche nicht aus, um die Steigerung der Sozialausgaben in den Griff zu bekommen. „Die Gemeindefinanzkommission muss das Problem der hohen kommunalen Soziallasten entschlossen anpacken. Das machen wir in der Kommission immer wieder zum Thema. Standards etwa im Bau- und Vergaberecht zu überprüfen, ist richtig. Doch Standardabbau wird die Ausgabenprobleme der Kommunen nicht lösen, die durch kostenträchtige Gesetze von Bund und Ländern entstanden sind.“

Die neue Broschüre des Deutschen Städtetages stellt dar, um wie viel, mit welcher Dynamik und warum die Sozialausgaben der Städte stetig anwachsen. Damit sei die Veröffentlichung eine gute Datengrundlage für die weitere Arbeit der Gemeindefinanzkommission, so Articus. Die Sozialausgaben der Kommunen stiegen 2009 erstmals über 40 Milliarden Euro – beinahe doppelt so viel wie kurz nach der Wiedervereinigung. Bis zum Jahr 2013 erwartet der Deutsche Städtetag eine Zunahme auf voraussichtlich mehr als 45 Milliarden Euro. 2010 rechnet der kommunale Spitzenverband mit einem Anstieg in der Größenordnung von etwa 1,5 Milliarden Euro.

Einzelne Sozialleistungen mit besonderer Dynamik

Die größten Sozialausgaben, die die Kommunen zu tragen haben, verursachten in den vergangenen Jahren insbesondere die Kosten für Unterkunft und Heizung für Langzeitarbeitslose und ihre Familien, die Grundsicherung im Alter und die Pflege älterer Menschen, die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen sowie der Ausbau der Kinderbetreuung und die Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche.

Kinderbetreuung

Von 1998 bis 2008 sind die Bruttoausgaben für die Kinderbetreuung von rund 10 Milliarden Euro auf rund 14,5 Milliarden Euro angewachsen. Das heißt, schon jetzt wird mehr als jeder zweite Euro der Kinder- und Jugendhilfe für eine öffentlich organisierte Kindertagesbetreuung ausgegeben. Den größten Teil davon tragen die Kommunen. Eine riesige Herausforderung stellt der Rechtsanspruch auf Betreuungsplätze für unter Dreijährige dar, der ab 2013 gelten soll.

Schlussfolgerung:
Der Deutsche Städtetag unterstützt weiter den Ausbau der Kinderbetreuung, sieht angesichts der Finanznot der öffentlichen Haushalte und des gestiegenen Betreuungsbedarfs aber die Realisierung des Rechtsanspruchs gefährdet. Articus: „Die Städte legen sich für den Ausbau der Kinderbetreuung mächtig ins Zeug. Inzwischen werden auch in vielen westdeutschen Großstädten für über 20 Prozent der unter dreijährigen Kinder Betreuungsplätze angeboten. Uns geht es nicht darum, den Rechtsanspruch ab 2013 in Frage zu stellen, aber es fehlen noch Milliardenbeträge, um ihn zu verwirklichen. Bund und Länder geben bisher keine Antwort darauf, woher das Geld kommen soll. Wenn die Finanzierung nicht gesichert wird, sind Leidtragende die Eltern, die sich auf den Rechtsanspruch für ihre Kinder verlassen, ihn aber nicht erfüllt bekommen können.“ Bund und Länder müssten hier gemeinsam mit den Kommunen eine Lösung finden und die Länder das Konnexitätsprinzip einhalten, also die Regel „Wer bestellt, bezahlt“.

Das Kinderförderungsgesetz sei ein trauriges Beispiel dafür, wie die Kostenfolgen unterschätzt wurden, obwohl die Städte davor frühzeitig gewarnt hatten: „Bei den Schätzungen 2007 wurde der Rechtsanspruch gar nicht berücksichtigt. Wir appellieren deshalb an die Bundesfamilienministerin, diese überholten Annahmen über die benötigten Plätze zu aktualisieren.“ Nur dann lasse sich der notwendige Finanzbedarf verlässlich bestimmen, so der Hauptgeschäftsführer. Nach bisherigen Annahmen fehlen noch etwa 290.000 Plätze, um 2013 Betreuung für 35 Prozent der unter Dreijährigen bereitzustellen. Der Rechtsanspruch mache jedoch nach Modellrechnungen des Statistischen Bundesamtes möglicherweise 510.000 Plätze erforderlich.

Unterkunftskosten für Langzeitarbeitslose

Für die Unterkunftskosten für Langzeitarbeitslose und ihre Familien (SGB II-Empfänger) werden die bundesweiten kommunalen Ausgaben seit der Einführung im Jahr 2005 von 8,7 Milliarden Euro um etwa 27 Prozent auf voraussichtlich 11 Milliarden Euro in diesem Jahr ansteigen. Das wären Mehrausgaben von 2,3 Milliarden Euro. Die Ausgaben des Bundes für Unterkunftskosten werden voraussichtlich 2010 lediglich bei 3,4 Milliarden Euro liegen, also sogar 0,2 Milliarden Euro unter den Ausgaben im Jahr 2005, wenn der Bund wie geplant seine Beteiligung an den Unterkunftskosten von 26 auf 23,6 Prozent absenkt.

Schlussfolgerung:
Der Deutsche Städtetag appelliert eindringlich an Bund und Länder, das Gesetz zu ändern und die Bundesbeteiligung nicht zu reduzieren, sondern an der Kostenentwicklung zu orientieren. „Es kann doch nicht sein, dass der Bund seinen Anteil senkt, wenn die tatsächlichen Kosten weiter wachsen“, so Articus.

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

Die Kosten für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen steigen sehr dynamisch an. Diese Kosten, für die die Sozialhilfeträger und damit zum größten Teil die Kommunen aufkommen müssen, erhöhten sich in 10 Jahren zwischen 1998 und 2008 von 7,2 Milliarden Euro um 55 Prozent auf 11,2 Milliarden Euro.

Schlussfolgerung:
Der Deutsche Städtetag fordert ein bundesfinanziertes Leistungsgesetz bzw. in einem ersten Schritt eine Bundesbeteiligung an den Kosten der Eingliederungshilfe. Die Eingliederung behinderter Menschen sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und nicht allein Aufgabe der Sozialhilfe und damit der Kommunen. Die Städte dürften auch nicht zum Ausfallbürgen werden für veränderte Leistungen anderer Hilfesysteme.

Fazit

Zusammenfassend sagte Hauptgeschäftsführer Articus: „Wir sehen die große Gefahr, dass die finanziellen Lasten der Sozialpolitik, die die Städte zu tragen haben, bald präventive Hilfen etwa der Jugendarbeit und zur Integration gänzlich unmöglich machen. Bund, Länder und Kommunen müssen deshalb gemeinsam erreichen, dass die Kommunen wieder in die Lage versetzt werden, vorzubeugen statt später nur die Wunden zu heilen. Das ist der bessere und meist auch kostengünstigere Weg.“ Wenn Maßnahmen, die die Menschen vor der Abhängigkeit von Sozialleistungen schützen und Hilfe zur Selbsthilfe stärken, wegen der sozialen Pflichtausgaben nicht mehr bezahlbar seien, bewege sich die Politik in die falsche Richtung.

Eine Voraussetzung, dies zu vermeiden, bestehe darin, die Kommunen als bürgernächste Ebene verlässlicher als bisher bei Gesetzesvorhaben anzuhören, durch die kommunale Belange berührt sind: „Echte Beteiligungsrechte der Kommunen wären ein wertvoller Baustein für eine bessere und praxisnähere Gesetzgebung. Außerdem müssen die Kommunen an einer Kostenfolgeabschätzung von solchen Gesetzen mitwirken. Denn Bund und Länder verschätzen sich immer zu ihren Gunsten und zu unseren Lasten.“