Die Industrie- und Handelskammern des Landes Brandenburg und der Handelsverband Berlin-Brandenburg e.V. begrüßen, dass mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Berliner Ladenöffnungsgesetz Klarheit zu den bundesweiten Rahmenbedingungen für Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen geschaffen wurde.

Prinzipiell sind verkaufsoffene Sonn- und Feiertage weiterhin möglich. Sie sind allerdings als Ausnahme zu betrachten und müssen nachhaltig begründet werden.

Nach der jetzigen Rechtslage sind damit auch in Berlin bis zu zehn verkaufsoffene Sonn- und Feiertage pro Jahr weiter prinzipiell möglich; die neuen Einschränkungen beziehen sich vor allem auf die Adventssonntage. Dies trifft jedoch für das laufende Jahr 2009 noch nicht zu.