Am kommenden Montag, 28. September, um 14:30 Uhr, unterzeichnen die Schulleiter aller Cottbuser Grundschulen sowie Dezernent Berndt Weiße und der Leiter des Staatlichen Schulamtes, Dietmar Wolter, eine „Kooperationsvereinbarung der Stadt Cottbus zwischen den Grundschulen und dem Fachbereich Jugend, Schule und Sport zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung“.
Treffpunkt ist der Saal des Stadthauses am Altmarkt 21.

Cottbuser Grundschulen haben gemeinsam mit dem städtischen Fachbereich Jugend, Schule und Sport einen Handlungsleitfaden für Lehrkräfte sowie eine Kooperationsvereinbarung, wie in Fällen von Kindeswohlgefährdung gemeinsam gehandelt werden kann, entwickelt. Auch der Fachtag des Fachbereiches Jugend, Schule und Sport im vergangenen März befasste sich mit diesem Thema. Dort wurde das bisher erarbeitete Material der Fachöffentlichkeit vorgestellt.

Mit der Kooperationsvereinbarung werden schulinterne Verfahrensstandards für den Umfang mit Fällen von Kindeswohlgefährdungen beschrieben. Außerdem wird eine verbindliche, transparente Struktur der Zusammenarbeit der Grundschulen der Stadt Cottbus mit dem Fachbereich Jugend, Schule und Sport (Jugendamt) in Fällen von Kindeswohlgefährdung vereinbart.