Am 23. April bietet die Landesbeauftragte für Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht, Dagmar Hartge, in der Stadt Cottbus eine öffentliche Sprechstunde an. Sie stellt sich den Fragen der Bürgerinnen und Bürger vor Ort am

Donnerstag, dem 23.04.2009 zwischen 10:00 und 16:30 Uhr im Rathaus am Neumarkt.

Bei dieser Beratung geht es vor allem um alltägliche Fragen zum Datenschutz. Welche Angaben muss ein Antragsteller machen, wenn er staatliche Unterstützungsleistungen beantragt? Darf eine Behörde personenbezogene Daten weitergeben und, falls ja, müssen die Betroffenen über die Weitergabe informiert werden? Wie kann man sich gegen eine unrechtmäßige Verarbeitung der eigenen Daten wehren? Insbesondere im Gesundheits- und Sozialwesen, in der Arbeitsverwaltung („Hartz IV“), im Bereich der Jugendfürsorge sowie in allgemeinen, kommunalen Angelegenheiten stellen sich solche Fragen häufig.

Das Recht auf Informationsfreiheit, also auf Einsicht allgemeiner Verwaltungsakten, die keinen Bezug zur eigenen Person haben, stellt alle Beteiligten immer wieder vor Herausforderungen. Es soll dazu beitragen, politisch mitzugestalten und Informationen aus erster Hand zu erhalten. Aber welche Unterlagen darf ein Antragsteller überhaupt einsehen? Wo liegen die Grenzen der Transparenz? Auch hier stellt sich die Frage, was man tun kann, um gegen eine unrechtmäßige Verweigerung von Informationen vorzugehen.

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich zu dieser öffentlichen Sprechstunde eingeladen. Selbstverständlich können sich auch die Verwaltungsbeschäftigten beraten lassen, beispielsweise zu Fragen der Einhaltung der Bestimmungen zum Datenschutz und zur Informationsfreiheit sowie zu technischen Aspekten der Datensicherheit.

Für vertrauliche Beratungsgespräche steht an diesem Tag ein separater Raum zur Verfügung.